28.09.2026
Urteile, erschienen im August2026
 MoDiMiDoFrSaSo
31     12
323456789
3310111213141516
3417181920212223
3524252627282930
3631      
Urteile, erschienen im September2026
 MoDiMiDoFrSaSo
36 123456
3778910111213
3814151617181920
3921222324252627
40282930    
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
28.09.2026 

Dokument-Nr. 36271

Sie sehen eine Hanf-Pflanze und die chemische Formel von CBD (Cannabidiol)
Drucken
Urteil24.09.2026Verwaltungsgericht WürzburgW 5 K 26.42
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil24.09.2026

Kein Cannabis-Club im Industriegebiet: Verwal­tungs­gericht weist Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Cannabis-Anbau­ver­ei­nigung abMangelnde Gewinn­er­zie­lungs­absicht schließt die Einordnung als Gewerbebetrieb aus

Das Verwal­tungs­gericht Würzburg hat eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer Cannabis- Anbau­ver­ei­nigung („Cannabis-Club“) in Gemünden am Main abgewiesen.

Der Kläger ist Vorsitzender des Vereins CannabisKultur MainSpessart e.V., dem durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebens­mit­tel­si­cherheit auf Grundlage des Konsum­can­na­bis­ge­setzes und unter Neben­be­stim­mungen eine Erlaubnis zum gemein­schaft­lichen Eigenanbau und zur Weitergabe des angebauten Cannabis durch und an die Mitglieder des Vereins zum Eigenkonsum erteilt wurde. Das streit­ge­gen­ständliche Vorhaben, welches in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Industriegebiet in der Stadt Gemünden geplant ist, soll im Wesentlichen der Aufzucht, Pflege, Ernte und Trocknung der Kulturpflanzen dienen. Das Landratsamt Main-Spessart versagte mit Bescheid vom 10. Dezember 2025 die beantragte Baugenehmigung, da das Vorhaben baupla­nungs­rechtlich unzulässig sei, und zog auch eine Befreiung nicht in Betracht. Die Stadt Gemünden am Main hatte zuvor das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

Das Gericht führte zur Begründung der heute verkündeten Entscheidung aus, dass dem Bauherrn kein Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung zusteht. Das Landratsamt Main-Spessart hat das Vorhaben nach Auffassung der Kammer zurecht als baupla­nungs­rechtlich unzulässig beurteilt. Insbesondere ist die Cannabis-Anbau­ver­ei­nigung kein Gewerbebetrieb i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 Baunut­zungs­ver­ordnung (BauNVO), da es ihr an der hierfür erforderlichen Gewinn­er­zie­lungs­absicht fehlt. Das Vorhaben ist auch nicht nach § 9 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig, da die Cannabis-Anbau­ver­ei­nigung insbesondere weder eine Anlage für kulturelle noch für soziale Zwecke darstellt. Dem Einwand der Klägerseite, wonach der zugrunde liegende Bebauungsplan unwirksam geworden sei, folgte die Kammer nicht. Schließlich kann die Klägerseite für das beantragte Vorhaben keine Befreiung von der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung nach § 31 Abs. 2 BauGB beanspruchen, weil nach den Umständen des hiesigen Einzelfalls die Grundzüge der mit dem Industriegebiet einhergehenden Planung der Stadt berührt waren. Die Kammer hob im Rahmen der mündlichen Verhandlung hervor, dass mit der Entscheidung keine generelle Aussage zur baupla­nungs­recht­lichen Zulässigkeit von Cannabis-Anbau­ver­ei­ni­gungen in anderen Baugebieten verbunden ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil36271

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI