18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Jäger, der in der Dämmerung mit geschultertem Gewehr einen Hügel hinaufgeht.

Dokument-Nr. 4708

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil07.12.2006

Kein Anspruch auf Ruhen der Jagd

Das Verwal­tungs­ge­richts Würzburg hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen die behördliche Zustimmung zum Ruhen der Jagd in den Eigen­jagdre­vieren "Gut Greußenheim" und "Triefenstein- Wald" hatte erreicht werden sollen. Kläger waren sowohl juristische (GmbH & Co KGs) als auch natürliche Personen.

Die Kammer sah die natürlichen Personen als nicht klagebefugt an, weil die Zustimmung zum Ruhen der Jagd nur vom Eigentümer und vom Nutznießer beantragt werden könne, diesen Klägern eine solche Rechtsstellung aber nicht zukomme. Die Klage wurde insoweit als unzulässig angesehen.

Beide Klagen hielt die Kammer im Übrigen für unbegründet. Die Voraussetzungen für ein Ruhen der Jagd lägen nicht vor. Die Jagdbehörden hätten zu Recht eine Gefährdung der betroffenen jagdrechtlichen Zielsetzungen bejaht. Mit dem eigen­tums­ge­bundenen Jagdrecht korrespondiere nach der gesetz­ge­be­rischen Grund­ent­scheidung zur Notwendigkeit der Regulierung von Wildbeständen durch Abschuss die Jagdpflicht. Eine Ausnahme komme nur unter ganz besonderen Umständen in Betracht, die in den betroffenen Jagdrevieren nicht vorlägen. Der von den Klägern propagierten Selbst­re­gu­lierung der Wildpopulation erteilte die Kammer unter Hinweis auf höchst­rich­terliche Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts ebenso eine Absage wie der Popula­ti­o­ns­re­gu­lierung durch sog. Immun­kon­tra­zeption. Der Gesetzgeber habe im Übrigen die Intention verfolgt, jede Zersplitterung der Jagdrechte zu verhindern.

Auch die Berufung der Kläger auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewis­sens­freiheit habe zu keinem anderen Ergebnis führen können. Zum einen seien die klagenden juristischen Personen insoweit keine geeigneten Grund­recht­s­träger, zum anderen habe das Bundes­ver­wal­tungs­gericht festgestellt, dass im Jagdrecht kein Raum für die Berück­sich­tigung individueller Glaubens- und Gewis­sens­über­zeu­gungen bestehe. Auch Inhaber von Eigen­jagdre­vieren könnten ihr Land nicht nach freiem Belieben entsprechend ihrer Gewis­sens­über­zeugung in jagdlicher Hinsicht nutzen. Auch sie seien zur Jagd in Form der "Hege mit der Büchse" verpflichtet. Dieser höchst­rich­ter­lichen Rechtsprechung schloss sich die 5. Kammer an. Auch Inhaber eines Eigen­jagdreviers haben danach grundsätzlich nicht die Möglichkeit, die Jagd auf Tiere in ihrem Jagdbezirk zu verhindern.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Würzburg vom 07.12.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4708

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI