Verwaltungsgericht Würzburg Urteil21.10.2025
Gemeinde muss Gastwirt Sondernutzung für Außengastronomie erteilenKlage auf Erlaubnis für Außengastronomie in Großwallstadt erfolgreich - Fußweg ist ausreichend breit
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass die Klägerin, Inhaberin einer Gaststätte in Großwallstadt, einen Anspruch auf die Verpflichtung der Gemeinde Großwallstadt hat, ihr eine Sondernutzungserlaubnis für eine Freischankfläche auf dem öffentlichen Gehweg zu erteilen.
Auf einen Antrag der Klägerin hat die Gemeinde die begehrte Erlaubnis abgelehnt, da die beantragte Sondernutzung für Außengastronomie die verbleibende Gehwegbreite so stark beschränke, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet sei.
Nach Auffassung der Kammer hingegen lässt die Breite des Gehwegs an dieser Stelle und die geringe Größe der geplanten Zweiertische ausreichend Raum für einen ungehinderten Fußgängerverkehr. Die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die im Rahmen einer solchen Sondernutzungserlaubnis für verkehrsfremde Nutzungen berücksichtigt werden müssen, stehen der Erlaubniserteilung im konkreten Fall daher nicht entgegen.
Die Situation stellt sich nach Überzeugung der Kammer daher auch anders dar als bei einem im Jahr 2023 zugunsten der Gemeinde entschiedenen Fall, der eine benachbarte Gaststätte betraf. Dabei war jedoch sowohl eine andere Bestuhlung vorgesehen als auch aufgrund der dortigen Straßenkreuzung eine andere Verkehrssituation gegeben.
Gegen die Entscheidung, deren schriftliche Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2025
Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (pm/pt)