14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 4792

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Wiesbaden Urteil03.09.2007

Bei Parkraummangel darf Bewoh­ner­pa­rkzone eingerichtet werdenEinrichtung der Wiesbadener Bewoh­ner­pa­rkzone Gebiet 14 City Ost ist rechtmäßig

Bei Parkraummangel darf die zuständige Straßen­ver­kehrs­behörde eine Bewoh­ner­pa­rkzone errichten, die vorsieht, dass nur Bewohnern des Gebiets das Parken mit Parkausweis erlaubt ist und alle übrigen Verkehr­teil­nehmer nur für zwei Stunden parken dürfen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Wiesbaden entschieden.

Das Verwal­tungs­gericht Wiesbaden hat durch Urteil vom 03.09.2007 die Klage eines in der Gustav-Freytag-Straße ansässigen Steuerberaters, der sich gegen die am 01.12.2006 erfolgte Einrichtung der Bewoh­ner­pa­rkzone Gebiet 14 City Ost in Wiesbaden gewandt hat, abgewiesen.

Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass die Stadt Wiesbaden befugt gewesen sei, nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßen­ver­kehrs­ordnung die Bewoh­ner­pa­rkzone in der Weise einzurichten, dass in dieser Zone das Parken in der Zeit von Montag - Freitag von 9.00 - 20.00 Uhr nur Bewohnern dieses Gebietes gestattet sei, die einen entsprechenden Parkausweis hätten, während alle übrigen Verkehrs­teil­nehmer in dieser Zeit Kraftfahrzeuge nur für 2 Stunden dort parken dürften. Die Stadt Wiesbaden habe in ausreichendem Maß nachgewiesen, dass in dem städtischen Quartier tagsüber ein erheblicher Parkraummangel bestanden habe, der die Einrichtung der Bewoh­ner­pa­rkzone für diesen Zeitraum rechtfertige. Schließlich sei es nach der neuen Rechtslage auch nicht rechtswidrig, wenn die Stadt Wiesbaden im Innen­stadt­bereich mehrere Bewoh­ner­pa­rkzonen eingerichtet habe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 9/07 des VG Wiesbaden vom 04.09.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4792

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI