Dokument-Nr. 22225
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Trier Urteil18.01.2016
Windkraftanlage in der Nähe einer Flugsicherungseinrichtung unzulässigVom Landkreis erteilte Immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage, die in ca. 4 km Entfernung zu einer Navigationseinrichtung für den zivilen und militärischen Flugverkehr errichtet werden soll, rechtswidrig ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beigeladene Windkraftbetreiberin beabsichtigt die Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb eines im regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier hierfür ausgewiesenen Vorranggebietes. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung entschieden hatte, dass durch die Errichtung des Bauwerkes zivile Luftsicherungsanlagen gestört werden könnten, lehnte der beklagte Landkreis die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zunächst ab. Auf den Widerspruch der Beigeladenen erteilte durch Abhilfebescheid dieser jedoch die beantragte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlage und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung keine Bindungswirkung für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung entfalte. Gegen diesen Bescheid erhoben sowohl das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung als auch die Betreiberin der Flugsicherungseinrichtung Klage.
Genehmigung des Landkreises rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Trier gab den jeweiligen Klagen statt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Klägerinnen in beiden Verfahren zunächst die Befugnis zur Klageerhebung nicht abgesprochen werden könne. Die streitige Genehmigung sei rechtswidrig, da die Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, dass eine Flugsicherungseinrichtung durch die Errichtung bestimmter Bauwerke gestört werden könne, für den beklagten Landkreis bindend sei. Aufgrund dieser Bindungswirkung sei eine diese Entscheidung missachtende immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtswidrig und daher aufzuheben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22225
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.