21.11.2024
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Verwaltungsgericht Trier Urteil18.01.2016

Windkraftanlage in der Nähe einer Flug­sicherungs­einrichtung unzulässigVom Landkreis erteilte Immissions­schutz­rechtliche Genehmigung rechtswidrig

Das Verwal­tungs­gericht Trier hat entschieden, dass eine immissions­schutz­rechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage, die in ca. 4 km Entfernung zu einer Navigations­einrichtung für den zivilen und militärischen Flugverkehr errichtet werden soll, rechtswidrig ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beigeladene Windkraft­be­treiberin beabsichtigt die Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb eines im regionalen Raumord­nungsplan für die Region Trier hierfür ausgewiesenen Vorranggebietes. Nachdem das Bundes­auf­sichtsamt für Flugsicherung entschieden hatte, dass durch die Errichtung des Bauwerkes zivile Luftsi­che­rungs­anlagen gestört werden könnten, lehnte der beklagte Landkreis die beantragte immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung zunächst ab. Auf den Widerspruch der Beigeladenen erteilte durch Abhilfebescheid dieser jedoch die beantragte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlage und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Entscheidung des Bundes­auf­sicht­samtes für Flugsicherung keine Bindungswirkung für die immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung entfalte. Gegen diesen Bescheid erhoben sowohl das Bundes­auf­sichtsamt für Flugsicherung als auch die Betreiberin der Flugsi­che­rungs­ein­richtung Klage.

Genehmigung des Landkreises rechtswidrig

Das Verwal­tungs­gericht Trier gab den jeweiligen Klagen statt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Klägerinnen in beiden Verfahren zunächst die Befugnis zur Klageerhebung nicht abgesprochen werden könne. Die streitige Genehmigung sei rechtswidrig, da die Entscheidung des Bundes­auf­sicht­samtes für Flugsicherung, dass eine Flugsi­che­rungs­ein­richtung durch die Errichtung bestimmter Bauwerke gestört werden könne, für den beklagten Landkreis bindend sei. Aufgrund dieser Bindungswirkung sei eine diese Entscheidung missachtende immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung rechtswidrig und daher aufzuheben.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

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