18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen mehrere Weintrauben, die noch am Weinstock hängen.

Dokument-Nr. 10528

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Urteil27.10.2010

Weinrecht: Italienischer Vino frizzante IGT aus Deutschland weiterhin zulässigVerperlen von IGT Weinen nicht nur in den jeweiligen geografischen Gebieten möglich

Auch nach Inkrafttreten der neuen europa­recht­lichen Regelungen zum August 2009 darf derzeit Perlwein aus italienischen IGT-Weinen in Deutschland hergestellt und als Vino frizzante IGT in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Trier entschieden.

Mit dieser Entscheidung hat das Verwal­tungs­gericht Trier einer in Trier ansässigen Firma Recht gegeben, die in Italien Tafelwein unter­schied­licher Rebsorten und Herkunft mit der Angabe IGT gekauft hat, um diese in Deutschland zu verschneiden, zu verperlen und als Vino frizzante IGT in Verkehr zu bringen. Das beklagte Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte dies im Wesentlichen mit der Begründung zu untersagen, dass der Verschnitt und das Verperlen verschiedener IGT Weine nur in dem jeweiligen geografischen Gebiet erfolgen dürfe.

Italienisches Dekret erlaubt (noch) Vorgehensweise der Klägerin

Dieser Auffassung vermochten sich die Richter der 5. Kammer so nicht anzuschließen. Zwar treffe es zu, dass ein eine geografische Angabe tragender Perlwein nach dem nunmehr geltenden Recht - anders als nach der früheren Rechtslage, die Gegenstand eines Urteils der Kammer vom 23.04.2009 - 5 K 826/08.TR gewesen ist - grundsätzlich nur noch in dem betreffenden Weinbaugebiet hergestellt werden dürfe. Dies gelte jedoch nicht, wenn eine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen eingreife, was vorliegend der Fall sei. Nach der EG Verordnung Nr. 607/2009 dürften Weine mit geschützter geografischer Angabe bis zum 31.12.2012 auch in einem nicht unmittelbar benachbarten Gebiet weiterhin zu Wein oder aber auch Perlwein verarbeitet werden, wenn das Recht des jeweiligen Anbaugebiets dies zulasse. Insoweit regele ein italienisches Dekret, dass IGT Weine bis zum 31.12.2012 auch außerhalb des geografischen Gebiets verarbeitet werden dürften, sodass das Vorgehen der Klägerin jedenfalls derzeit rechtlich zulässig sei.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10528

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI