15.11.2024
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Verwaltungsgericht Trier Urteil25.06.2014

Nachbar­schaftsklage gegen 1-Mann-Schlosserei im Dorf erfolglosUmnutzung eines land­wirtschaft­lichen Gebäudes in eine gewerbliche Schlosserei im 1-Mann-Betrieb nicht zu beanstanden

Das Verwal­tungs­gericht Trier hat entschieden, dass die Umnutzung eines land­wirtschaft­lichen Gebäudes in eine gewerbliche Schlosserei im 1-Mann-Betrieb im konkreten Fall nicht gegen nachbar­schützende Vorschriften verstößt.

Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Gewer­be­be­trei­bender die Genehmigung zum Betrieb einer Schlosserei. Der Betrie­bs­be­schreibung war zu entnehmen, dass es sich um einen 1-Mann-Betrieb mit ca. drei Minijob­mi­t­a­r­beitern handele. Die Arbeiten bestünden hauptsächlich aus Reparaturen und Montagearbeiten, sowie kleineren Metallarbeiten, wie Geländerbau und Umände­rungs­a­r­beiten. Die Arbeitszeit sei in der Regel werktags von 8 bis 18 Uhr. Der Geneh­mi­gungs­be­scheid des beklagten Landkreises Trier-Saarburg enthält u. a. die Auflage, dass die Lärmwerte für Misch- und Dorfgebiete zu beachten und während der Nutzung des Betriebes Tore, Türen und Fenster geschlossen zu halten seien.

Genehmigung für Schlosserei unter Beachtung von Auflagen gegenüber der Nachbarschaft nicht rücksichtslos

Hiergegen erhoben die Nachbarn Widerspruch und klagten vor dem Verwal­tungs­gericht Trier, da sie durch die Zulassung des Betriebes unzumutbare Beein­träch­ti­gungen befürchteten. Die Richter des Verwal­tungs­ge­richts Treier wiesen die Klage ab und führten in der Entscheidung aus, die durchgeführte Ortsbe­sich­tigung habe ergeben, dass in der Umgebung Wohnnutzung neben landwirt­schaft­lichen Betriebsstätten und ein größerer Handwerksbetrieb vorhanden seien und sich daher die Situation einer Gemengelage ergebe. Daher könnten sich die Kläger nicht auf die Wahrung des Gebiets­cha­rakters berufen. Der nunmehr genehmigte Betrieb der Schlosserei sei unter Beachtung der beigefügten Auflagen gegenüber der Nachbarschaft nicht rücksichtslos.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

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