21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 3646

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Beschluss08.01.2007

Fahrten­buch­a­n­ordnung kann auch nach Eintritt der dreimonatigen Verfol­gungs­ver­jährung erfolgenFahrtenbuch soll als vorbeugende Gefahrenabwehr Ermittlung von Fahrzeugführern erleichtern

Eine Fahrten­buch­a­n­ordnung ist rechtmäßig, wenn der für eine Ordnungs­wid­rigkeit verantwortliche Fahrzeugführer der zuständigen Behörde erst benannt wird, nachdem dieser wegen zwischen­zeitlich eingetretener Verfol­gungs­ver­jährung nicht mehr belangt werden kann. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Trier in einem einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahren entschieden.

Der Entscheidung lag der Antrag einer Firma aus dem Wittlicher Raum gegen eine sechsmonatige Fahrten­buch­a­n­ordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zugrunde. Diese war ergangen, nachdem die Antragstellerin der Behörde den Namen des für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verant­wort­lichen Fahrers eines Baustel­len­fahrzeugs zunächst nicht bekannt gegeben hatte.

Erst nach Eintritt der dreimonatigen Verfol­gungs­ver­jährung benannte sie diesen unter dem Druck der im Raume stehenden Fahrten­buch­auflage. Der Landkreis sah von dem Erlass der Fahrten­buch­a­n­ordnung dennoch nicht ab. Zu Recht, so die Richter der 2. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Trier.

Der Sinn und Zweck der Fahrten­buch­a­n­ordnung nach § 31 a StVZO liege darin, aus Gründen der vorbeugenden Gefahrenabwehr die Ermittlung von Fahrzeugführern zu erleichtern, die durch ihr Verhalten die Allgemeinheit gefährdeten. Wegen der drohenden Verfol­gungs­ver­jährung komme es dabei gerade auf die rechtzeitige Feststellung des Fahrers und mithin auf die rechtzeitige Mitwirkung des betreffenden Fahrzeughalters an.

Siehe auch:

Fahrten­buch­auflage schon nach erster Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit gerechtfertigt

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 1/2007 des VG Trier vom 11.01.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3646

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI