18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 8198

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Beschluss23.07.2009

VG Trier: Beschäftigter in Altersteilzeit darf Mitglied in Gemeinderat seinInter­es­sen­konflikt hinsichtlich beruflicher Position und Ratsmandat bei Altersteilzeit nicht mehr gegeben

Ein Beschäftigter einer zur Verbands­ge­meinde gehörenden Ortsgemeinde, der sich in der Freistel­lungsphase der Altersteilzeit befindet, darf Mitglied des Verbands­ge­mein­derates sein. Das entschied das Verwal­tungs­gericht Trier.

Nach den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Kommu­nal­wahl­ge­setzes kann Ratsmitglied nur werden, wer nicht mehr in einem aktiven Dienst­ver­hältnis zur Gemeinde steht oder wer ohne Bezüge beurlaubt ist. Ungeklärt war bisher die Frage, was daraus für einen Beschäftigten folgt, der nicht mehr tätig ist, weil er sich in der Freistel­lungsphase der Altersteilzeit befindet. Ein gewähltes Ratsmitglied des Verbands­ge­mein­derats Manderscheid war deshalb vom Bürgermeister, der sich auf entsprechende Rechtsansichten der Kommu­na­l­aufsicht stützte, nicht verpflichtet worden.

Verwal­tungs­gericht gibt Antragssteller Recht

Das Verwal­tungs­gericht gab dem Antragsteller Recht: Die Regelung über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat diene der Vermeidung von Inter­es­sen­kon­flikten, die entstehen könnten, wenn ein Beschäftigter zugleich dem Kontrollorgan seiner Behörde angehöre. Weil diese Regelung das passive Wahlrecht als Ausprägung des grundgesetzlich verbürgten Gleich­heits­grund­satzes beeinträchtige, dürfe ihre Auslegung nicht über das Maß dessen hinausgehen, was zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sei.

Hindernis für Ratsmandat nicht ersichtlich

Der Beamte in der Freistel­lungsphase der Altersteilzeit, der die von ihm zu leistende Arbeit vollständig erfüllt habe, sei nicht mehr mit einer konkreten Tätigkeit bei der Gemeinde beauftragt und sein Dienst­ver­hältnis münde in den Ruhestand. Dies sei eine Beendigung des aktiven Dienst­ver­hält­nisses und damit sei das Hindernis für ein Ratsmandat entfallen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 15/09 des VG Trier vom 23.07.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8198

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI