15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss03.07.2012

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen: Kürzung der Bezüge eines katholischen Priesters im Ruhestand rechtmäßigVom Bischof als Buße verfügte Kürzungen der Bezüge sind hinzunehmen

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hat einen Eilantrag eines katholischen Priesters im Ruhestand abgelehnt, mit dem dieser im Wege einer einstweiligen Anordnung erreichen wollte, dass ihm die Diözese Rottenburg-Stuttgart seine Bezüge ohne 20 prozentige Kürzung ausbezahlen muss. Der Bischof der Diözese hatte dem Priester die Kürzung als Buße für dessen frühere sexuelle Handlungen an Minderjährigen verfügt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist katholischer Priester im Ruhestand. Nachdem Vorwürfe bekannt geworden waren, der Antragsteller habe in den 60er Jahren sexuelle Handlungen an Minderjährigen vorgenommen, ging die Diözese diesen Vorwürfen nach. Schließlich erteilte der Bischof der Diözese mit Dekret vom 22. Juni 2011 dem Antragsteller einen Verweis und verfügte als Buße die Kürzung der Bezüge des Antragstellers ab 1. August 2011 um 20 % für drei Jahre und Zuführung dieser Mittel an einen Fond. In dem Verweis wurde ausgeführt, die vorgeworfenen Handlungen könnten wegen Verjährung nicht mehr nach dem Kirchen­strafrecht verfolgt werden. Die Erteilung eines Verweises sei aber zulässig. Die vom Antragsteller dagegen beim Bischof erhobene Beschwerde blieb erfolglos. Der vom Antragsteller am 7. Mai 2012 beim Verwal­tungs­gericht Stuttgart gestellten Eilantrag, der Diözese aufzugeben, ihm die ab 1. August 2011 zustehenden Bezüge ohne Kürzung auszuzahlen, hatte ebenfalls keinen Erfolg.

Dekret als rein innerkirchliche Maßnahme steht ungekürzter Auszahlung der Bezüge entgegen

Die Begründung des Verwal­tungs­ge­richtes Stuttgart lautet wie folgt: Der Rechtsweg zur staatlichen Verwal­tungs­ge­richts­barkeit sei zwar gegeben. Der Antrag bleibe jedoch erfolglos. Das Dekret des Bischofs vom 22. Juni 2011, mit welchem dem Kläger als Buße die Kürzung der Bezüge um 20 % ab 1. August 2011 für drei Jahre aufgegeben worden sei, stehe der ungekürzten Auszahlung der Bezüge entgegen. Dieses Dekret sei eine rein innerkirchliche Maßnahme, die einer Überprüfung durch ein staatliches Gericht entzogen sei, auch wenn es hier um Zahlungs­ansprüche gehe. Mit diesem - vollziehbaren - Dekret sei dem Antragsteller nach Regelungen des Codex des kanonischen Rechtes (CIC) ein Verweis erteilt und eine Buße auferlegt worden. Diese Regelungen des Codex gehörten zu den „Straf­be­stim­mungen in der Kirche", die nur kirchenintern Wirkungen haben könnten. Auf die Rechtmäßigkeit des Dekrets als rein innerkirchliche Maßnahme komme es daher nicht an. Zudem sei es dem Antragsteller zumutbar, seinen Zahlungs­an­spruch in einem Haupt­sa­che­ver­fahren zu verfolgen und dessen Entscheidung abzuwarten. Der Betrag von über 2.200 Euro, der dem Antragsteller monatlich verbleibe, sei nicht so gering, dass er als für die allgemeine Lebensführung völlig unzumutbar erscheine.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14069

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI