21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 4784

Drucken
Urteil31.08.2007Verwaltungsgericht SchleswigVG Schleswig 12 A 51/06
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schleswig Urteil31.08.2007

Schieß­stan­d­ausbau in Warder darf weiter geplant werden

Die Klägerin in einem immis­si­ons­recht­lichen Verfahren vor dem Verwal­tungs­gericht Schleswig hat einen Teilerfolg errungen.

Die Klägerin möchte als künftige Betreiberin den Schießstand in Warder modernisieren und ausbauen. Im Zuge dieser Maßnahme war die Erweiterung des Vorhabens auf Flächen geplant, die in dem Flächen­nut­zungsplan der Gemeinde Warder nicht als Sondergebiet für den Schießstand vorgesehen sind. Die Gemeinde Warder hatte gegenüber dem Staatlichen Umweltamt als zuständige Geneh­mi­gungs­behörde der beantragten Genehmigung ihr gemeindliches Einvernehmen versagt, so dass das Umweltamt rechtlich gezwungen war, den Antrag der Klägerin bereits deswegen abzulehnen.

Die Versagung des Einvernehmens hat das Verwal­tungs­gericht als rechtswidrig angesehen mit der Folge, dass das Staatliche Umweltamt über den Antrag der Klägerin nunmehr in der Sache zu entscheiden hat.

Nach Ansicht der Kammer kann eine Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus Gründen entge­gen­ste­hender konkreter Planung, nicht aber wegen natur­schutz­fach­licher oder immis­si­ons­chutz­fach­licher Belange verweigern. Der Flächen­nut­zungsplan der Gemeinde Warder kann indes das im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben des Schießstandes nicht verhindern.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 31.08.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4784

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI