18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schleswig Urteil13.11.2008

Stadt Glücksburg bekommt keinen hauptamtlichen Bürgermeister

Das Verwal­tungs­gericht Schleswig hat die Entscheidung des Innenministers bestätigt. Dieser hatte eine Ausnah­me­ge­neh­migung für die Beibehaltung eines hauptamtlichen Bürgermeisters in Glücksburg abgelehnt.

Die Stadt Glücksburg hat sich mit der Stadt Flensburg zu einer Verwal­tungs­ge­mein­schaft zusam­men­ge­schlossen und damit keine eigene Verwaltung mehr. Da Glücksburg rund 6.000 Einwohner hat, sieht das Gesetz regelmäßig eine ehrenamtliche Gemein­de­ver­waltung vorgesehen.

Die Stadt Glücksburg hatte sich für die begehrte Ausnahme im wesentlichen auf ihre Bedeutung als Touris­muss­tandort berufen und darauf verwiesen, dass auch in St. Peter- Ording, Tönning und Niebüll hauptamtliche Bürgermeister ohne eigene Verwaltung zugelassen worden seien. Sie hält eine Haupt­amt­lichkeit des Bürgermeisters für bürgernäher und kostengünstiger.

Die 6. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts versuchte, eine Einigung herbeizuführen, die aber nicht zustande kam. Im Ergebnis folgte das Gericht daraufhin der Argumentation der Stadt Glücksburg nicht. Es handele sich um eine Ausnah­me­be­stimmung, die im Ermessen des Innenministers liege, Ermessensfehler seien nicht erkennbar. Es bestehe auch kein Gleich­be­hand­lungs­an­spruch mit St. Peter-Ording, Tönning und Niebüll, da es grundlegende Unterschiede in den Kommunen gäbe, die eine diffe­ren­zierende Entscheidung rechtfertigen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 13.11.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6996

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI