21.11.2024
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Verwaltungsgericht Schleswig Urteil13.11.2008

Stadt Glücksburg bekommt keinen hauptamtlichen Bürgermeister

Das Verwal­tungs­gericht Schleswig hat die Entscheidung des Innenministers bestätigt. Dieser hatte eine Ausnah­me­ge­neh­migung für die Beibehaltung eines hauptamtlichen Bürgermeisters in Glücksburg abgelehnt.

Die Stadt Glücksburg hat sich mit der Stadt Flensburg zu einer Verwal­tungs­ge­mein­schaft zusam­men­ge­schlossen und damit keine eigene Verwaltung mehr. Da Glücksburg rund 6.000 Einwohner hat, sieht das Gesetz regelmäßig eine ehrenamtliche Gemein­de­ver­waltung vorgesehen.

Die Stadt Glücksburg hatte sich für die begehrte Ausnahme im wesentlichen auf ihre Bedeutung als Touris­muss­tandort berufen und darauf verwiesen, dass auch in St. Peter- Ording, Tönning und Niebüll hauptamtliche Bürgermeister ohne eigene Verwaltung zugelassen worden seien. Sie hält eine Haupt­amt­lichkeit des Bürgermeisters für bürgernäher und kostengünstiger.

Die 6. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts versuchte, eine Einigung herbeizuführen, die aber nicht zustande kam. Im Ergebnis folgte das Gericht daraufhin der Argumentation der Stadt Glücksburg nicht. Es handele sich um eine Ausnah­me­be­stimmung, die im Ermessen des Innenministers liege, Ermessensfehler seien nicht erkennbar. Es bestehe auch kein Gleich­be­hand­lungs­an­spruch mit St. Peter-Ording, Tönning und Niebüll, da es grundlegende Unterschiede in den Kommunen gäbe, die eine diffe­ren­zierende Entscheidung rechtfertigen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 13.11.2008

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