21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 2200

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schleswig Urteil14.03.2006

Beißende Hunde sind nicht zwangsläufig gefährlich

Das Schleswig-Holsteinische Verwal­tungs­gericht hat in einem Urteil klargestellt, dass nicht jeder Biss zwischen Hunden eine behördliche Einstufung eines oder beider beteiligter Hunde als gefährlich im Sinne des schleswig-holsteinischen Gefahr­hun­de­ge­setzes vom 28.01.2005 führt.

Nach den bisherigen Erfahrungen der Kammer werden vor allem Fälle gerichtlich angefochten, in denen ausschließlich ein Hund durch Biss des anderen verletzt wurde. Die vom Gesetzgeber für diesen Fall geschaffenen Tatbestände sind nach Auffassung der Kammer nicht eindeutig und bedürfen der Konkretisierung.

Nach der von der Kammer vorgenommenen Geset­zes­aus­legung sind bei Hund-Hund- Vorfällen Hunde nicht schon dann als gefährlich anzusehen, wenn sie den anderen Hund gebissen haben, sondern erst dann, wenn der Biss trotz erkennbarer artüblicher Unter­wer­fungs­gestik des anderen Hundes erfolgte. Die Kammer trägt damit dem Umstand Rechnung, dass unter bestimmten Umständen auch ein Biss zum natürlichen Verhalten eines Hundes gehören kann, ohne dass damit eine Gefährlichkeit im Sinne des Gefahr­hun­de­ge­setzes begründet wird.

Die Einstufung als „gefährlicher Hund“ hat vielerorts erhebliche steuerliche Mehrbelastungen zur Folge. Außerdem unterliegen die Halter von als gefährlich eingestuften Hunden weiteren Beschränkungen (z.B. Sachkun­de­n­achweis, Leinen- und Maulkorbzwang, Versi­che­rungs­pflicht, Kennzeich­nungs­pflicht).

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 23.03.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2200

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI