03.12.2024
03.12.2024  
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Verwaltungsgericht Potsdam Beschluss04.09.2024

RBB muss den FDP-Spitzen­kan­didaten für die Landtagswahl nicht in die Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einladenVG Potsdam lehnt Eilantrag ab

Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Potsdam hat einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzen­kan­didaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einzuladen.

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berich­t­er­stattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024: Danach sind in die streitbefangene Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzen­kan­didaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzen­kan­didaten derjenigen Parteien, die in den Meinungs­um­fragen stabil über 5 % liegen. Beide Kriterien treffen auf die FDP nicht zu.

Richter: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind in Ordnung

Nach Auffassung der Kammer sind die vom RBB zugrunde gelegten Auswahl­kri­terien nicht zu beanstanden. Die verfas­sungs­rechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange nämlich keine formale Gleich­be­handlung, sondern lasse Raum dafür, der unter­schied­lichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen.

Prinzip der sog. abgestuften Chancen­gleichheit

Mit dem maßgeblichen Prinzip der sog. abgestuften Chancen­gleichheit sei die vom RBB getroffene redaktionelle Entscheidung, den FDP-Spitzen­kan­didaten aufgrund der genannten Kriterien nicht zu der Sendung am 17. September 2024 einzuladen, vereinbar. Dabei hat das Gericht auch berücksichtigt, dass die FDP in anderen Sendungen des RBB, insbesondere im Interview-Format „rbb – am Wahlstand“, in einem ihrer landes­po­li­tischen Bedeutung Rechnung tragenden Umfang zu Wort komme.

Beschwerde möglich

Gegen den Beschluss hat die FDP Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, ra-online (pm/pt)

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