18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Zeichnung einer Wahlurne, welche in den Landesfarben von Brandenburg gefärbt und mit dem passenden Wappen dekoriert wurde.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss13.09.2024

Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzen­kan­didaten auf Teilnahme an der Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck"FDP ist nicht in ihrem Recht auf Chancen­gleichheit verletzt

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwer­de­ver­fahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzen­kan­didaten zu der Sendung "rbb 24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" am 17. September 2024 einzuladen.

Nach dem der Sendung zugrunde liegenden redaktionellen Konzept dürfen nur Spitzen­kan­di­da­tinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 % der Stimmen erhalten. Dies ist verfas­sungs­rechtlich nicht zu beanstanden.

OVG: Recht auf Chancen­gleichheit ist nicht verletzt

Die redaktionelle Gestaltung der Sendung ist von der Rundfunk­freiheit des RBB gedeckt und verletzt den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berich­t­er­stattung vor einer Wahl.

FDP wird in der Vorwahl­be­rich­t­er­stattung angemessen berücksichtigt

Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, wird in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahl­be­rich­t­er­stattung angemessen berücksichtigt.

Der Beschluss des Oberver­wal­tungs­ge­richts ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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