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Verwaltungsgericht Potsdam Urteil13.08.2019

Kündigung des Nutzungs­ver­trages für AfD-Veranstaltung im Potsdamer Humboldt-Gymnasium unwirksamGründe für fristlose Kündigung des Nutzungs­ver­trages nicht tragfähig

Das Verwal­tungs­gericht Potsdam hat entschieden, dass eine vom Oberbür­ger­meister der Landes­hauptstadt Potsdam ausgesprochene Kündigung eines geschlossenen Vertrages über die Nutzung der Aula des Humboldt-Gymnasiums in Potsdam für eine Veranstaltung der AfD unwirksam ist. Damit gab das Gericht einem Eilantrag des Anmelders der Veranstaltung gegen die Kündigung statt.

Zur Begründung führte das Verwal­tungs­gericht aus, dass die vom Oberbür­ger­meister der Landes­hauptstadt Potsdam angeführten Gründe für die fristlose Kündigung des Nutzungs­ver­trages nicht tragfähig sind. Bereits bei Abschluss des Vertrages zur Nutzung der Aula zum Zweck des Bürgerdialogs musste auch der Stadt Potsdam klar gewesen sein, dass angesichts der zeitlichen Nähe zu den Wahlen zum Landtag am 1. September 2019 und den Teilnehmern die Veranstaltung auch dem Wahlkampf dient. Daher konnte das Gericht keine Gründe für die Versagung der Veranstaltung erkennen, die nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen haben. Die ausgesprochene Kündigung des Nutzungs­ver­trages erscheint mithin als nicht gerechtfertigt.

Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam/ra-online (pm/kg)

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