Dokument-Nr. 27746
Permalink https://urteile.news/
- Widerruf der Nutzungsüberlassung für geplanten Neujahrsempfang der AfD ungültigVerwaltungsgericht Augsburg, Beschluss12.02.2016, Au 7 S 16.200
- Rhein-Neckar-Zeitung hat keinen Anspruch auf Unterlassung eines unerwünschten Tweets des AfD Kreisverbands HeidelbergOberlandesgericht Karlsruhe, Urteil24.10.2018, 6 U 65/18
Verwaltungsgericht Potsdam Urteil13.08.2019
Kündigung des Nutzungsvertrages für AfD-Veranstaltung im Potsdamer Humboldt-Gymnasium unwirksamGründe für fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages nicht tragfähig
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass eine vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ausgesprochene Kündigung eines geschlossenen Vertrages über die Nutzung der Aula des Humboldt-Gymnasiums in Potsdam für eine Veranstaltung der AfD unwirksam ist. Damit gab das Gericht einem Eilantrag des Anmelders der Veranstaltung gegen die Kündigung statt.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass die vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam angeführten Gründe für die fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages nicht tragfähig sind. Bereits bei Abschluss des Vertrages zur Nutzung der Aula zum Zweck des Bürgerdialogs musste auch der Stadt Potsdam klar gewesen sein, dass angesichts der zeitlichen Nähe zu den Wahlen zum Landtag am 1. September 2019 und den Teilnehmern die Veranstaltung auch dem Wahlkampf dient. Daher konnte das Gericht keine Gründe für die Versagung der Veranstaltung erkennen, die nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen haben. Die ausgesprochene Kündigung des Nutzungsvertrages erscheint mithin als nicht gerechtfertigt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27746
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.