18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 11363

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss26.03.2011

NPD-Versammlung mit rassistischem Motto anlässlich eines Fußball-Länderspiels verbotenVeran­stal­tungsmotto überschreitet Grenzen der Meinungs­freiheit

Ein Versamm­lungs­verbot für eine NPD-Versammlung unter dem Motto: „Weiß ist nicht nur eine Trikotfarbe – für eine echte deutsche Natio­nal­mann­schaft“ anlässlich eines Fußba­ll­län­der­spiels ist zulässig, da es die Grenzen der Meinungs­freiheit überschreitet. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Neustadt.

Im zugrunde liegenden Fall meldete der NPD-Kreisverband Westpfalz für Samstag, den 26. März 2011, zwischen 18 und 20 Uhr vor dem Hauptbahnhof Kaiserslautern eine Versammlung unter dem Motto „Weiß ist nicht nur eine Trikotfarbe – für eine echte deutsche Natio­nal­mann­schaft“ an. Diese Versammlung verbot die Stadt, nachdem der Vertreter des NPD-Kreisverbands in einem Koope­ra­ti­o­ns­ge­spräch das Motto für unverzichtbar erklärt hatte, nach § 15 des Versamm­lungs­ge­setzes, weil wegen des Mottos, das rassistisch sei und sich in verächtlich machender Weise gegen deutsche Staatsbürger mit Migra­ti­o­ns­hin­tergrund richte, die unmittelbare Gefahr der Verwirklichung des Straf­tat­be­standes des § 130 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr.2 StGB (Volks­ver­het­zungs­pa­ragraph) bestehe. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Ersatz­ver­an­stal­tungen anderswo im Stadtgebiet wurden ebenfalls verboten.

Antragssteller sieht in Motto keinen volks­ver­het­zenden Inhalt

Der Antragsteller vertrat die Auffassung, das Motto habe keinen volks­ver­het­zenden Inhalt, so dass die Versammlung im Hinblick auf die Grundrechte aus Art. 8 (Versamm­lungs­freiheit) und Art. 5 GG (Meinungs­freiheit) nicht verboten werden könne.

Motto grenzt Deutsche anderer Hautfarbe oder mit Migra­ti­o­ns­hin­tergrund in böswilliger Weise aus

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt lehnte den Eilantrag einen Tag vor der Veranstaltung ab. Es teilt die Auffassung der Stadt, dass das Motto nach Wortlaut und Beglei­t­um­ständen nicht anders verstanden werden könne, als dass der Begriff „weiß“ für Angehörige einer „weißen Rasse“ stehe und – auch in Verbindung mit dem Begriff „echt“ somit Deutsche anderer Hautfarbe bzw. mit Migra­ti­o­ns­hin­tergrund in böswilliger und verächtlich machender Weise als nicht zur deutschen Nation gehörend ausgrenzen wolle. Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien nach der Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts aber überschritten, wenn in dieser Weise die Würde anderer angetastet werde, auch wenn dies in oder durch eine Versammlung geschehe.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11363

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI