11.11.2025
Urteile, erschienen im Oktober2025
 MoDiMiDoFrSaSo
40  12345
416789101112
4213141516171819
4320212223242526
442728293031  
Urteile, erschienen im November2025
 MoDiMiDoFrSaSo
44     12
453456789
4610111213141516
4717181920212223
4824252627282930
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
11.11.2025 
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 35554

Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
Drucken
Beschluss10.11.2025Verwaltungsgericht Neustadt5 L 1190/25.NW
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss10.11.2025

Eilantrag gegen Geothermie-Aufsu­chungs­er­laubnis "Rhein-Pfalz" erfolglos

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt an der Weinstraße hat den Eilantrag eines Anwohners aus Waldsee gegen die Verlängerung einer bergrechtlichen Aufsu­chungs­er­laubnis für Tiefen­geo­thermie im Feld „Rhein-Pfalz“ abgelehnt.

Der Antragsteller ist Eigentümer eines Wohngrundstücks in Waldsee und Mitglied einer Bürge­r­i­n­i­tiative. Er wandte sich gegen einen Bescheid des Landesamts für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 21. August 2025, mit dem die bestehende Aufsu­chungs­er­laubnis für die Stadt Schifferstadt und die Stadtwerke Speyer GmbH bis zum 28. Juli 2028 verlängert wurde. Nachdem der Antragsteller Widerspruch gegen diese Verlängerung eingelegt hatte, ordnete die Behörde die sofortige Vollziehung der Maßnahme an. Dagegen suchte der Antragsteller um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach.

Er machte geltend, sein Grundstück liege in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Bohrlan­de­punkten. Er befürchte durch einen künftigen Bohrbetrieb erhebliche Lärm-, Licht- und Verkehrs­be­las­tungen sowie seismische Effekte und eine Gefährdung des Grundwassers.

Die 5. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts hat den Eilantrag des Antragstellers als unzulässig abgelehnt, da dem Antragsteller die erforderliche Antragsbefugnis fehle. Nach § 42 Abs. 2 der Verwal­tungs­ge­richts­ordnung (VwGO) muss ein Kläger (bzw. Antragsteller) geltend machen können, durch den angegriffenen Verwaltungsakt in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein.

Dies ist hier nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall, da die Erteilung oder Verlängerung einer Aufsu­chungs­er­laubnis nach dem Bundes­berg­gesetz (BBergG) keine Möglichkeit einer Verletzung von Rechten privater Dritter, wie Anwohnern, eröffnet.

Die Kammer verwies zur Begründung auf das zweistufige System des Bergrechts: Auf der ersten Stufe gewähre die jetzt verlängerte Aufsu­chungs­er­laubnis (§ 6 BBergG) dem Unternehmen lediglich das ausschließliche Recht, in einem bestimmten Feld nach Bodenschätzen (hier: Erdwärme) zu suchen. Diese Erlaubnis habe eine rein wirtschafts­ordnende Funktion und treffe keine Aussage darüber, ob, wo und wie ein Bergbauvorhaben (z. B. eine Bohrung) konkret durchgeführt werden dürfe. Die gesetzlichen Versa­gungs­gründe für diese Erlaubnis (§ 11 BBergG) dienten nicht dem Schutz von Nachba­r­in­teressen (kein "Drittschutz"). Um tatsächliche Aufsu­chung­s­tä­tig­keiten, wie Bohrungen, durchführen zu dürfen, benötige das Unternehmen in einem zweiten Schritt eine gesonderte Betrie­bs­plan­zu­lassung (§§ 51 ff. BBergG).

Die vom Antragsteller befürchteten Beein­träch­ti­gungen (Lärm, Erschütterungen etc.) seien nach Auffassung des Gerichts ausschließlich in diesem zweiten Verfahren – der Betrie­bs­plan­zu­lassung – zu prüfen. Erst wenn ein konkreter Bohrplatz und die Modalitäten des Betriebs feststehe, finde eine Prüfung statt, ob die Rechte von Anwohnern oder öffentliche Interessen beeinträchtigt würden. Das Gericht stellte fest, dass ein konkreter Standort für eine Bohrung in Waldsee derzeit ohnehin noch nicht feststeht.

Für den Antragsteller trete durch diese Entscheidung keine Verkürzung seines Rechtsschutzes ein. Er könne alle seine Bedenken vollumfänglich einbringen, sobald das Unternehmen einen konkreten Betriebsplan für eine Bohrung zur Genehmigung vorlege. Da die bloße Verlängerung der Erlaubnis (Stufe 1) ihn jedoch nicht in seinen Rechten verletze, sei sein Eilantrag als unzulässig abzulehnen.

Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Unterlegene Beschwerde zum Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz einreichen.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße,

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35554

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI