21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 2831

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss20.07.2006

Annahmestellen für Sportwetten dürfen vorerst weiter betrieben werden

Nach einem Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt dürfen Annahmestellen für Sportwetten vorerst weiter betrieben werden.

Im entschiedenen Fall hatte die Stadtverwaltung den Betroffenen aufgefordert, seine Tätigkeit als Annahmestelle eines Sport­wet­te­n­an­bieters mit Sitz in Gibraltar einzustellen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Begründet wurde dies damit, dass der Anbieter der Sportwetten hierfür keine Erlaubnis besitze und eine solche auch nicht erteilt werden könne. Da es in Rheinland-Pfalz ein ausreichendes Angebot der staatlich konzes­si­o­nierten und überwachten Lotto­ge­sell­schaft in Form der Oddsetwette gebe, sei für ein zusätzliches privates Sport­wet­ten­angebot kein Raum.

Der vom Betreiber gestellte Eilantrag beim Verwal­tungs­gericht hatte Erfolg. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Wettbüro vorerst weiter geöffnet bleiben dürfe. Die vom Gericht im Eilverfahren anzustellende Abwägung der Interessen der Beteiligten falle zugunsten des von der Schließung betroffenen Antragstellers aus. Es sei nämlich offen, ob die Verfügung im Hinblick auf das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 28. März 2006 rechtmäßig sei. Nach dieser Entscheidung sei der Gesetzgeber verfas­sungs­rechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten bis zum 31.12 2007 neu zu regeln.

Im Übrigen bestünden an der Rechtmäßigkeit der Schlie­ßungs­ver­fügung auch erhebliche Bedenken im Hinblick auf die europarechtlich garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der ausländischen Wettanbieter.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/06 des VG Neustadt vom 28.07.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2831

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI