18.10.2024
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Dokument-Nr. 2629

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Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss28.06.2006

Meldeauflage für Hooligan während der Fußball-WM rechtmäßig

Die gegenüber einem bereits mehrfach polizeilich erfassten Hooligan ergangene Auflage, sich während der Fußba­ll­welt­meis­ter­schaft zu verschiedenen Zeiten bei der Polizei zu melden, ist zu Recht ergangen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Betroffene ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit geplanten Ausein­an­der­set­zungen gewalttätiger Hooligans wiederholt aufgefallen. Mit anderen gewaltbereiten Fans des 1. FC Kaiserslautern war er mehrfach zu Auswärtsspielen gefahren, dort an Ausein­an­der­set­zungen beteiligt und festgenommen worden. Deshalb kam es auch zu Ermittlungen wegen Landfrie­dens­bruchs.

Das Ordnungsamt verpflichtete ihn dazu, sich während der Fußba­ll­welt­meis­ter­schaft zu unter­schied­lichen Zeiten persönlich bei der Polizei zu melden. Hiergegen erhob der Betroffene Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs mit einem Eilantrag an das Verwal­tungs­gericht.

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt: Wegen der Erkenntnisse der Polizei über den Antragsteller bestehe die Gefahr, dass dieser mit anderen Hooligans aus Kaiserslautern zu einzelnen Spielorten der Fußba­ll­welt­meis­ter­schaft fahre, um dort in der Nähe zum Stadion gewalttätige Ausein­an­der­set­zungen mit anderen deutschen oder ausländischen Hooligans zu suchen. Mit der Meldeauflage, die das Ziel habe, ihn von diesen Orten fernzuhalten, werde dies zu Recht verhindert.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/06 des VG Neustadt vom 03.07.2006

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