21.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 3926

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Urteil09.02.2007Verwaltungsgericht Neustadt5 K 1581/06.NW
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Verwaltungsgericht Neustadt Urteil09.02.2007

Wohnungsöffnung wegen Klopfgeräuschen: Mieter muss keine Kosten tragenMieter ist für Polizeieinsatz nicht verantwortlich

Ein Mieter, dessen Wohnung von der Polizei geöffnet wurde, weil aus ihr laute Klopfgeräusche zu hören waren, muss nicht für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt hervor.

Im entschiedenen Fall war die Polizei von Bewohnern eines Mehrfa­mi­li­en­hauses davon verständigt worden, dass aus der Wohnung starke Klopf- und Knackgeräusche zu vernehmen seien. Die Polizeibeamten befürchteten, dass ein defektes Elektrogerät die Ursache hierfür sei und dadurch ein Brand ausgelöst werden könnte. Da weder der Mieter noch der Hausmeister zu erreichen waren, ließ die Polizei die Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen. Nach der Öffnung wurde festgestellt, dass die Geräusche von der Heizung ausgegangen waren und durch das Zurückdrehen des Heizkör­per­ventils abgestellt werden konnten.

Die für diese Maßnahme angefallenen Kosten in Höhe von ca. 200 € stellte die Polizei dem betroffenen Mieter in Rechnung.

Auf seine Klage hin hat das Verwal­tungs­gericht den Kostenbescheid aufgehoben: Zwar sei das Eindringen in die Wohnung gerechtfertigt gewesen, weil die Polizei zu Recht davon habe ausgehen können, dass möglicherweise die Gefahr eines Brandes bestehe. Die Kosten hierfür dürften dem Kläger aber nicht auferlegt werden. Dieser sei für das ungewöhnliche Geschehen nicht verantwortlich. Er habe nicht vorhersehen können, dass ein Thermo­stat­ventil derart laute Klopfgeräusche verursache und es deshalb sogar zu einem Polizeieinsatz komme.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/07 des VG Neustadt vom 02.03.2007

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