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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 5116

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Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss16.10.2007

Waldschäden durch Rotwild: Jagdbehörde darf Abschusszahlen erhöhen

Bei erheblichen Waldschäden durch Rotwildverbiss darf die Jagdbehörde erhöhte Abschusszahlen festsetzen, um so den Rotwildbestand zu verringern. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Neustadt entschieden.

In den zugrunde liegenden Fällen hatte das Forstamt Soonwald in zwei Jagdbezirken starke Verbiss- und Schälschäden festgestellt, welche durch den erheblich angewachsenen Rotwildbestand verursacht worden waren. Die obere Jagdbehörde, die Struktur- und Geneh­mi­gungs­di­rektion Süd, setzte daher mit sofortiger Wirkung die Rotwildab­schuss­zahlen für das Jagdjahr 2007/2008 für die beiden Jagdbezirke - statt wie zunächst vorgesehen auf 28 bzw. 17 - auf 65 bzw. 40 Tiere fest.

Nach den jagdrechtlichen Bestimmungen sind solche Abschuss­re­ge­lungen von den Jagdaus­übungs­be­rech­tigten zu befolgen.

Um eine aufschiebende Wirkung dieser Anordnung zu erreichen, wandten sich die betroffenen Jagdaus­übungs­be­rech­tigten mit Eilanträgen an das Verwal­tungs­gericht. Sie machten geltend, dass die Zahlen zu hoch angesetzt worden seien.

Das Gericht hat die Anträge abgelehnt: Der Bestand in den beiden 308 ha bzw. 240 ha großen Revieren betrage ca. 101 bzw. 54 Tiere und übersteige somit die dort höchstzulässige Wilddichte von zwei Stück Rotwild je 100 ha erheblich. Die sofortige Erhöhung der Abschusszahlen sei notwendig, um die mit diesem erhöhten Rotwildbestand einhergehenden Waldschäden zu verringern; diese seien für die Waldeigentümer nicht mehr hinnehmbar. Entgegen der Ansicht der Antragsteller seien die Schäden auch nicht auf unzureichende Schutzmaßnahmen der Forstverwaltung zurückzuführen, denn diese sei nicht zu einem aufwändigen Vollschutz ihrer Forstpflanzen verpflichtet.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/07 des VG Neustadt vom 07.11.2007

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