15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Münster Urteil19.10.2007

Nordrhein-Westfalen: Erhebung von Studien­bei­trägen auch für vor Studien­bei­trags­pflicht eingeschriebene StudentenVG Münster weist Klage einer Studierenden der FH Münster ab

Das Verwal­tungs­gericht Münster hat die Klage einer Studierenden der Fachhochschule Münster gegen die Erhebung eines Studienbeitrags für das Sommersemester 2007 abgewiesen. Dabei hat das Gericht die grundsätzliche Zulässigkeit von Studien­bei­trägen in Nordrhein-Westfalen bejaht und ist dabei im Wesentlichen der Begründung des Oberver­wal­tungs­ge­richts für das Land Nordrhein-Westfalen in dessen Urteil vom 9. Oktober 2007 gefolgt.

Im vorliegenden Fall ergab sich die Besonderheit, dass die Klägerin bereits an der Fachhochschule Münster eingeschrieben war, als die Studien­bei­trags­pflicht gesetzlich allgemein eingeführt wurde. Die Klägerin hatte vor diesem Hintergrund geltend gemacht, die Erhebung von Studien­bei­trägen auch für Studierende, die bereits für ein Studium in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben seien, verstoße gegen das rechts­s­taatliche Rückwir­kungs­verbot. Der Gesetzgeber habe den Studierenden durch das zuvor geltende Studienkonten- und -finan­zie­rungs­gesetz in Aussicht gestellt, dass sie ihr Studium in Nordrhein-Westfalen ohne Gebühren erfolgreich abschließen könnten, wenn sie einen gewissen Zeitrahmen nicht überschritten.

Die Kammer hat in ihrer mündlichen Urteils­be­gründung ausgeführt, mit der Studien­bei­trags­re­gelung auch für die im Zeitpunkt der Verkündung oder des Inkrafttretens des Gesetzes bereits einge­schriebenen Studierenden sei keine unzulässige Rückwirkung verbunden. Die Interessen der immatri­ku­lierten Studierenden überwögen nicht das legitime Interesse des Gesetzgebers an der Einnah­me­be­schaffung und Verhal­tens­steuerung. Zwar hätten die Studierenden mit den nach der alten Gesetzeslage erteilten Studien­kon­te­n­auszügen eine gewisse Erwartung verbinden können, ihr Studium gebühren- bzw. beitragsfrei zu beenden. Dieses Vertrau­ens­schut­z­in­teresse verliere aber dadurch an Gewicht, dass die Erhebung von Studien­bei­trägen schon früher politisch diskutiert worden sei, das Gesetz durch die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen, sozia­l­ver­träglich ausgestaltet sei und der Gesetzgeber eine Übergangsfrist vorgesehen habe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Münster vom 19.10.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5023

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI