Dokument-Nr. 661
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Verwaltungsgericht München Urteil07.06.2005
Nachträglich Urlaub für Nierentransplantation? Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht München hat die Klage von Herrn Prof. Dr. Walter Land gegen den Freistaat Bayern (Bayerisches Wissenschaftsministerium) abgewiesen. Der Kläger wollte erreichen, dass ihm nachträglich Erholungsurlaub für die Zeit vom 9. bis 23. Mai 2003 genehmigt wird. In dieser Zeit führte er mit einem Operationsteam eine Nierentransplantation in Abu Dhabi durch.
Nach Ansicht des Gerichts wurde die Genehmigung zu Recht versagt. Bei Universitätsprofessoren ist der Erholungsurlaub durch die vorlesungsfreie Zeit abgegolten. Nur bei zwingenden dienstlichen Gründen kann Urlaub in der Vorlesungszeit genommen werden. Solche Gründe konnte der Kläger nicht darlegen. Auch im Klinikbetrieb der Transplantationsmedizin ist es möglich und zumutbar, den Urlaub in der vorlesungsfreien Zeit (21 Wochen pro Jahr) zu nehmen. Die in der Vergangenheit an den Universitäten aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der Urlaubsgewährung begründen für den Kläger keinen Anspruch auf Genehmigung. Diese Praxis war rechtswidrig.
Erläuterungen
siehe auch
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 2006 - Urlaub für Hochschulprofessoren durch Semesterferien abgegolten
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG München vom 14.06.2005
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