04.12.2024
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Urteil07.06.2005Verwaltungsgericht MünchenM 5 K 03.6977
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Verwaltungsgericht München Urteil07.06.2005

Nachträglich Urlaub für Nieren­trans­plan­tation? Klage abgewiesen

Das Verwal­tungs­gericht München hat die Klage von Herrn Prof. Dr. Walter Land gegen den Freistaat Bayern (Bayerisches Wissen­schafts­mi­nis­terium) abgewiesen. Der Kläger wollte erreichen, dass ihm nachträglich Erholungsurlaub für die Zeit vom 9. bis 23. Mai 2003 genehmigt wird. In dieser Zeit führte er mit einem Operationsteam eine Nieren­trans­plan­tation in Abu Dhabi durch.

Nach Ansicht des Gerichts wurde die Genehmigung zu Recht versagt. Bei Univer­si­täts­pro­fessoren ist der Erholungsurlaub durch die vorlesungsfreie Zeit abgegolten. Nur bei zwingenden dienstlichen Gründen kann Urlaub in der Vorlesungszeit genommen werden. Solche Gründe konnte der Kläger nicht darlegen. Auch im Klinikbetrieb der Trans­plan­ta­ti­o­ns­medizin ist es möglich und zumutbar, den Urlaub in der vorle­sungs­freien Zeit (21 Wochen pro Jahr) zu nehmen. Die in der Vergangenheit an den Universitäten aufgetretenen Unregel­mä­ßig­keiten bei der Urlaubs­ge­währung begründen für den Kläger keinen Anspruch auf Genehmigung. Diese Praxis war rechtswidrig.

Erläuterungen

siehe auch

Beschluss des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs vom 10. Oktober 2006 - Urlaub für Hochschul­pro­fessoren durch Semesterferien abgegolten

Quelle: Pressemitteilung des VG München vom 14.06.2005

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