15.11.2024
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Dokument-Nr. 2895

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Beschluss18.08.2006Verwaltungsgericht MünchenM 17 S 06.2945
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Verwaltungsgericht München Beschluss18.08.2006

Sport­wet­ten­werbung bei Privatsendern weiterhin erlaubt

Das Verwal­tungs­gericht München hat dem Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) stattgegeben. Die BLM muss danach der Weisung des Bayerischen Staats­mi­nis­teriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK), die Werbung für private Sportwetten in Privatsendern (z.B. DSF) sofort zu unterbinden, vorläufig nicht nachkommen.

Das Gericht ist der Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung Bestandteil der Programm­ge­staltung ist. In diesem Bereich sind Weisungen der Rechts­auf­sichts­behörde - hier StMWK – grundsätzlich ausgeschlossen. Die Feststellung von Geset­zes­ver­stößen ist allein der BLM aufgegeben.

Trotz des Verbots privater Sportwetten kann das Ministerium in den der BLM übertragenen Verant­wor­tungs­bereich allenfalls dann eingreifen, wenn die zuständigen Gremien völlig untätig bleiben Der Medienrat hat sich aber im Beschluss vom 30. Juni 2006 mit der Werbung für private Sportwetten befasst. Er strebt ein gleich­ge­richtetes, zeitlich und inhaltlich abgestimmtes Vorgehen der Landes­me­di­e­n­an­stalten an.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG München vom 22.08.206

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