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Dokument-Nr. 31176

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Verwaltungsgericht Minden Beschluss13.12.2021

Erfolgreicher Eilantrag einer Umwelt­schutz­vereinigung gegen die Errichtung einer Pferdepension in BielefeldWeiterbau der Pferdepension unzulässig

Das Verwal­tungs­gericht Minden hat mit Beschluss die aufschiebende Wirkung der Klage einer anerkannten Umwelt­schutz­vereinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld zur Errichtung einer Pferdepension angeordnet. Die Beigeladene darf daher vorerst nicht weiterbauen.

Das Vorhaben sei im Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, unzulässig. Insbesondere handele es sich nicht um einen landwirt­schaft­lichen Betrieb, der im Außenbereich privilegiert zulässig wäre. Von einem solchen könne wegen des besonderen Schutzes des Außenbereichs nur dann ausgegangen werden, wenn es sich um ein auf Dauer gedachtes potentiell für Generationen geschaffenes und auch lebensfähiges Unternehmen handele. Der Betrieb müsse daher aus Sicht eines vernünftigen Landwirts Gewinne erwirtschaften. Unternehmungen, denen diese Gewinn­per­spektive fehle und die beispielsweise nur aus Liebhaberei betrieben würden, seien hingegen keine Landwirtschaft und damit im Außenbereich grundsätzlich unzulässig.

Keine überzeugende Wirtschaft­lich­keits­be­rechnung

Beim Betrieb der Beigeladenen konnte die Kammer aufgrund der vorgelegten Wirtschaft­lich­keits­be­rechnung nicht den Eindruck der erforderlichen Nachhaltigkeit und Rentabilität gewinnen. Das Wirtschaft­lich­keits­gut­achten enthielte zahlreiche fehlerhafte Ansätze. Weil das Vorhaben zudem umweltbezogene Belange beeinträchtige, könne sich der Antragsteller als anerkannte Umwelt­schutz­ver­ei­nigung auch auf deren Schutz berufen. Das zu dem Eilverfahren mitgeführte Haupt­sa­che­ver­fahren (9 K 5297/21) ist noch anhängig.

Quelle: Verwaltungsgericht Minden, ra-online (pm/ab)

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