14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 4213

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Urteil09.05.2007

Ex-Landesminister erzielt höheres Ruhegehalt vor Gericht

Der ehemalige Landesminister Dr. Axel Horstmann (SPD) hat vor dem Verwal­tungs­gericht Minden ein um 1,5 Prozentpunkte höheres Ruhegehalt erstritten.

Der inzwischen 52-jährige Minister a.D. stand von 1995 bis 1998 (als Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und von 2002 bis 2005 (als Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung) für insgesamt fünf Jahre im Dienst des beklagten Landes NRW. Er begehrt eine Berechnung seines Ruhegehalts auf der Grundlage der bis zum 1. Juli 1999 geltenden Fassung des nordrhein-westfälischen Landes­mi­nis­ter­ge­setzes. Diese sah einen Ruhegehaltssatz von mindestens 35 % vor. Das Innen­mi­nis­terium hat den Ruhegehaltssatz für den Kläger dagegen auf der Grundlage der seit 2003 geltenden Vorschrift festgesetzt, nämlich auf 30 %.

Die zuständige 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Minden hielt weder die vom Kläger noch die vom beklagten Land herangezogenen Normen für einschlägig und entschied, dass der für den Kläger maßgebliche Ruhegehaltssatz 31,5 % betrage. Die ein Ruhegehalt von 35 % gewährende Vorschrift finde auf ihn keine Anwendung, da er nicht ein am 1. Juli 1999 amtierendes oder zu diesem Zeitpunkt vorhandenes ehemaliges Mitglied der Landesregierung sei. Zu Gunsten des Klägers anzuwenden sei aber die bis Ende 2002 geltende Fassung der Vorschrift, nach der der Ruhegehaltssatz 31,5 % betrug. Denn der Versor­gungs­an­spruch des Klägers sei nach dem 31. Dezember 2002 und vor einer (bislang noch nicht erfolgten) achten Anpassung der Versor­gungs­bezüge entstanden; diese Fälle habe der Gesetzgeber durch eine entsprechende Überg­angs­vor­schrift besser gestellt als später eintretende Versor­gungsfälle.

Der Anspruch des Klägers auf Ruhegehalt ruht, bis er das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 09.05.2007

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4213

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI