21.02.2025
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.02.2025  
Sie sehen einen in schwarz-rot-gold gefärbten Grundriss von Deutschland, welcher um den Schriftzug „Bundestagswahl 2025“ und ein stilisiertes Kreuz ergänzt wurde, wie man es von Wahlplakaten kennt.

Dokument-Nr. 34807

Sie sehen einen in schwarz-rot-gold gefärbten Grundriss von Deutschland, welcher um den Schriftzug „Bundestagswahl 2025“ und ein stilisiertes Kreuz ergänzt wurde, wie man es von Wahlplakaten kennt.
Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss13.02.2025

ZDF muss Wahlwerbespot der "Die Partei" im Rahmen des Bundes­tags­wahl­kampfs sendenSpot zeigt Verge­wal­ti­gungs­handlung unter Umkehr des typischen Rollenbilds von Gewalt in Partnerschaften und stellt einen Bezug zu Unions­kanz­le­r­kandidat Friedrich Merz und Ehefrau her

Das Verwal­tungs­gericht Mainz verpflichtete in einem vorläufigen Rechts­schutz­ver­fahren das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der "Die Partei" zu der vorgesehenen Sendezeit am 15. Februar 2025.

Der Antragstellerin stehe als politischer Partei - Die Partei - grundsätzlich ein Anspruch auf Ausstrahlung einer von ihr verfassten Wahlwerbung im Rahmen des bevorstehenden Termins für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu.

Dieser grundgesetzlich gestützte Anspruch bestehe nicht schrankenlos. Er dürfe von einer Rundfunkanstalt zurückgewiesen werden, wenn der Wahlwerbespot evident gegen (Straf-)Gesetze verstoße und dieser Verstoß schwer wiege. Ein solcher Fall sei hinsichtlich des von dem ZDF beanstandeten Teils der vorgelegten Wahlwerbung der Partei nicht anzunehmen.

Die Sequenz deute eine fiktive Verge­wal­ti­gungs­handlung unter Umkehr des typischen "Rollenbildes" von Gewalt­tä­tig­keiten in Partnerschaften an und stelle einen Bezug zu den Eheleuten Merz her. Für den durch­schnitt­lichen Betrachter sei eindeutig erkennbar, dass es sich um eine satirische Überzeichnung handele. Der Wahlwerbespot könne nur dahingehend verstanden werden, dass er sich gegen sexualisierte Gewalt generell und auch in der Ehe - egal, von wem diese ausgehe - wende. Von daher überwiege in der Abwägung noch die Meinungs­freiheit der Antragstellerin und ihre Betäti­gungs­freiheit als politische Partei das allgemeine Persön­lich­keitsrecht der Eheleute Merz.

Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34807

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI