21.11.2024
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Dokument-Nr. 8892

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Verwaltungsgericht Mainz Urteil27.10.2009

VG Mainz: Unfall infolge Unterzuckerung führt zu Fahrer­laub­nis­entzugFührerschein kann aber nach mehrmonatiger stabiler Blutzu­cker­ein­stellung unter Auflagen wieder ausgehändigt werden

Kommt es infolge von Unter­zu­cke­rungs­zu­ständen durch eine Diabetes zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Fall verlor ein an Diabetes leidender Mann aus Rheinhessen (Antragsteller) Aufgrund eines abfallenden Zuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug. In einem Baustel­len­bereich berührte er die Baustel­len­be­tonwand, fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet schließlich ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen.

Entzug der Fahrerlaubnis nach ärztlichem Gutachten

Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog die Fahrer­laub­nis­behörde dem Mann unter Anordnung des Sofortvollzuges die Fahrerlaubnis.

Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht bei Neigung zu schweren Stoff­wech­se­lent­glei­sungen nicht

Die von ihm angerufenen Richter des Verwal­tungs­ge­richts Mainz bestätigten den Sofortvollzug. Aufgrund des ärztlichen Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Antragsteller an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoff­wech­se­lent­glei­sungen leide. Es seien bereits mehrere Verkehrsunfälle des Antragstellers im Zusammenhang mit Unter­zu­cke­rungen dokumentiert. Trotzdem habe der Antragsteller z.B. nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzu­cke­r­kon­trollen durchgeführt. Von daher fehle ihm derzeit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nach den Angaben des Gutachters sei es denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabe­ti­ker­schulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzu­cker­ein­stellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder zu gestatten.

Quelle: ra-online, VG Mainz

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