Dokument-Nr. 8892
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Verwaltungsgericht Mainz Urteil27.10.2009
VG Mainz: Unfall infolge Unterzuckerung führt zu FahrerlaubnisentzugFührerschein kann aber nach mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung unter Auflagen wieder ausgehändigt werden
Kommt es infolge von Unterzuckerungszuständen durch eine Diabetes zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Fall verlor ein an Diabetes leidender Mann aus Rheinhessen (Antragsteller) Aufgrund eines abfallenden Zuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug. In einem Baustellenbereich berührte er die Baustellenbetonwand, fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet schließlich ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen.
Entzug der Fahrerlaubnis nach ärztlichem Gutachten
Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Mann unter Anordnung des Sofortvollzuges die Fahrerlaubnis.
Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht bei Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen nicht
Die von ihm angerufenen Richter des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigten den Sofortvollzug. Aufgrund des ärztlichen Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Antragsteller an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide. Es seien bereits mehrere Verkehrsunfälle des Antragstellers im Zusammenhang mit Unterzuckerungen dokumentiert. Trotzdem habe der Antragsteller z.B. nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt. Von daher fehle ihm derzeit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nach den Angaben des Gutachters sei es denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder zu gestatten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2009
Quelle: ra-online, VG Mainz
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