15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 5574

Drucken
Urteil15.01.2008Verwaltungsgericht Mainz3 K 454/07.MZ
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Urteil15.01.2008

In eine Garage muss ein Auto passen

Eine Garage ist ein Gebäude an der Grenze zu einem Nachba­r­grundstück nur, wenn in ihm ein PKW untergestellt werden kann. Seine Eignung als Abstellraum für Motorräder reicht hierfür nicht aus, hat das Verwal­tungs­gericht Mainz entschieden.

Der Kläger hat im rückwärtigen Teil seines Grundstücks grenzständig einen massiven Rohbau errichtet, in dem er nach seinen Angaben seine zwei schweren Motorräder unterstellen will. Der Bau hat zur Gartenseite hin eine Türöffnung und mehrere Fenster­öff­nungen und verfügt über eine schön gestaltete Holzdecke. Von der Straße ist er nicht zugänglich; das Wohnhaus und eine bereits vorhandene Garage versperren gewissermaßen den Weg. Der Kläger gab an, er wolle die Rückseite der bereits vorhandenen Garage durchbrechen lassen und so eine Zufahrt in den hinteren Grundstücksteil schaffen.

Die Richter der 3. Kammer haben die von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als zuständiger Behörde angeordnete Beseitigung des Baus bestätigt. Es genüge nicht, wenn ein Bauherr ein Gebäude als „Garage” bezeichne. Garage sei es nur, wenn es nach seinem optischen und technischen Erschei­nungsbild Garagenfunktion habe. Zur technischen Eignung gehöre die Nutzbarkeit durch PKW, eine mögliche Nutzung durch Motorräder reiche hingegen nicht aus. Der Bau des Klägers könne zwar möglicherweise zum Unterstellen von Motorrädern dienen, mangels einer geeigneten Zufahrt aber nicht zum Unterstellen von PKW. Auch die Optik des Baus mit den Fenster­öff­nungen und der attraktiven Holzdecke spreche gegen seine Qualifizierung als Garage.

Hinweis:

Nach der Landes­bau­ordnung Rheinland-Pfalz können Garagen bis zu einem gewissen Umfang direkt an der Grenze zum Nachba­r­grundstück gebaut werden („Grenz­ga­ra­gen­privileg“).

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/08 des VG Mainz vom 11.02.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5574

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI