21.11.2024
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Dokument-Nr. 6873

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Verwaltungsgericht Mainz Beschluss07.10.2008

Angriff auf wehrlosen Kater: Hund zu Recht als gefährlich eingestuftDeutscher Jagdterrier beißt Kater tot

Ein deutscher Jagdterrier, der bei einem Beißvorfall den Tod eines Katers verursacht hat, ist von der zuständigen Ordnungsbehörde zu Recht als gefährlicher Hund im Sinne des Landes­hun­de­ge­setzes eingestuft worden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Mainz im Rahmen eines einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahrens entschieden, das der Hundehalter aus dem Landkreis Mainz-Bingen (Antragsteller) eingeleitet hat.

Die Ordnungsbehörde hat ihre Verfügung wie folgt begründet: Der Antragsteller habe mit dem Fahrrad fahrend seinen angeleinten Hund ausgeführt, als dieser in Richtung eines Katers gezogen habe, der unter einem Auto gelegen habe. Der Antragsteller sei vom Fahrrad gefallen. Der Hund habe den Kater zunächst in die Pfote gebissen und unter dem Auto hervorgezogen und sich dann in dessen Bauch verbissen. Erst nachdem die Halterin des Katers dem Hund einen Hieb in die Seite versetzt habe, habe dieser den Kater losgelassen, der infolge seiner schweren Verletzungen habe eingeschläfert werden müssen.

Der Antragsteller wandte sich an das Verwal­tungs­gericht. Der Angriff sei von dem Kater ausgegangen, machte er geltend. Dieser sei unvermittelt unter dem Auto hervor­ge­sprungen und habe sich auf seinen Hund gestürzt, der sich nur durch Beißen habe wehren können.

Der Hund sei als gefährlicher Hund einzustufen, weil er ohne angegriffen worden zu sein den Kater verletzt habe, befanden die Richter der 1. Kammer. Die Einlassung des Antragstellers zu dem Vorfall sei nicht glaubhaft. Zum einen hätten mehrere Zeugen den von der Ordnungsbehörde zugrunde gelegten Sachverhalt bestätigt. Zum anderen sei es deshalb abwegig anzunehmen, dass der Kater den Hund angegriffen habe, weil der Kater bereits 21 Jahre alt und nahezu zahnlos gewesen sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/08 des VG Mainz vom 23.10.2008

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