18.10.2024
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Dokument-Nr. 23937

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Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil28.02.2017

Wolfsriss nicht bewiesen: Kein Anspruch auf Schadensersatz für totes KalbVorhandener Weidezaun zur Abwehr von Wölfen zudem nicht geeignet

Das Verwal­tungs­gericht Magdeburg hat heute durch Urteil über die Klage eines Landwirtes entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Landwirt, begehrte die Gewährung eines Schadens­aus­gleichs in Höhe von 950 Euro für ein totes Kalb. Er war der Ansicht, dass ein Wolf sein Tier gerissen habe.

Tod des Tieres kann nicht zweifelsfrei auf Wolfsangriff zurückgeführt werden

Das Verwal­tungs­gericht Magdeburg wies die Klage ab. Das Gericht hatte Zeugen vernommen, um festzustellen, ob der Tod des Tieres auf einen Wolfsangriff zurückzuführen ist. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sah das Gericht einen solchen Zusammenhang nicht als erwiesen an. Für den geltend gemachten Anspruch auf eine Schaden­s­er­satz­leistung nach dem Natur­schutz­gesetz des Landes Sachsen-Anhalt sei allein der Umstand, dass die Beteiligung eines Wolfes nicht ausgeschlossen werden kann, nicht ausreichend, so das Gericht. Darüber hinaus sei der vorhandene Weidezaun zur Abwehr von Wölfen nicht geeignet gewesen.

Eine Entschä­di­gungs­leistung stehe dem Kläger auch nicht aufgrund von Minis­te­ri­a­le­r­lassen zu.

Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online

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