Dokument-Nr. 21001
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Verwaltungsgericht Köln Urteil06.05.2015
Packungsgröße von 20 Tabletten des Arzneimittel "Voltaren Dolo 25mg" bleibt weiterhin zulässigPackungsgröße auch in der Selbstmedikation therapiegerecht
Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, das die Packungsgröße von 20 Tabletten des apothekenpflichtigen Arzneimittels "Voltaren Dolo 25mg" zulässig ist und auch in der Selbstmedikation noch als therapiegerecht eingestuft werden kann.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Packungsgröße von 20 Tabletten vom apothekenpflichtigen Arzneimittel "Voltaren Dolo 25mg" des Pharmaunternehmens Novartis Consumer Health GmbH verboten. Nach Ansicht des BfArM ist diese Packungsgröße nicht therapiegerecht, weil sie über den maximalen Bedarf von 12 Tabletten in der Selbstmedikation hinausgeht. Das Arzneimittel soll ohne Rücksprache mit dem Arzt nur vier Tage angewendet werden.
Verschleppung von Krankheiten bei Kurzzeitanwendung nicht zu befürchten
Das Verwaltungsgericht Köln ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Packungsgröße sei therapiegerecht. Es seien keine nennenswerten Risiken erkennbar, wenn das Arzneimittel für sieben Tage, statt nur für vier Tage eingenommen werde. Denn bei ärztlich kontrollierter Anwendung gebe es keine strikte Begrenzung der Anwendungsdauer; vielmehr solle das Arzneimittel so kurz wie möglich, aber so lang wie es zur wirksamen Schmerzbekämpfung nötig sei, eingenommen werden. Die vom BfArM ins Feld geführten Arzneimittelrisiken seien insbesondere bei Langzeitstudien mit höherdosierten Arzneimitteln erkennbar geworden und erhöhten die Risiken in der Kurzzeitanwendung nur geringfügig. Auch in der Selbstmedikation sei die Packungsgröße noch therapiegerecht, weil ein begrenzter Rest in der Packung als Vorrat bei wiederkehrenden Schmerzzuständen wie Menstruationsschmerzen oder Kopfschmerzen zur Verfügung stehe und eine sofortige Anwendung ermögliche. Eine Verschleppung von Krankheiten sei bei der Kurzzeitanwendung in der Regel nicht zu befürchten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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