15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 23837

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss

Bundes­rech­nungshof muss Presse Zugang zu abschließenden Prüfungs­mitteilungen gewährenEilbe­dürf­tigkeit mit Blick auf Bundes­tags­wahlen im September 2017 hinreichend glaubhaft dargelegt

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Bundes­rech­nungshof in Bonn verpflichtet ist, einem Journalisten Zugang zum Wortlaut seiner die Jahre 1999 bis 2006 betreffenden abschließenden Prüfungs­mitteilungen hinsichtlich der Prüfung der öffentlichkeits­wirksamen Maßnahmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gewähren. Abgelehnt hat es dagegen den Antrag auf Zugang auch zu den vorläufigen Prüfungs­mitteilungen noch laufender Prüfungen.

Das Verwal­tungs­gericht stellte darauf ab, dass der Journalist einen Anspruch auf Zugang zu den abschließenden Prüfungs­mit­tei­lungen glaubhaft gemacht habe. Das Ermessen des Bundes­rech­nungshofs sei insoweit auf Null reduziert. Berechtigte Interessen, denen gegenüber dem Infor­ma­ti­o­ns­in­teresse Vorrang einzuräumen wäre, lägen nicht vor. Die besondere Eilbe­dürf­tigkeit habe der Journalist mit Blick auf die Bundes­tags­wahlen am 24. September 2017 ebenfalls hinreichend glaubhaft gemacht. Demgegenüber bestehe jedoch kein Anspruch auf Zugang zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen. § 96 Abs. 4 der Bundes­haus­halts­ordnung gewähre nur Zugang zu Prüfungs­er­geb­nissen, die abschließend festgestellt wurden. Dies sei hier nicht der Fall.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss23837

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI