15.11.2024
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Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 10138

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss19.08.2010

ARD-Talkshow mit Günther Jauch: Zuschauer hat keinen Anspruch auf Mittel­ver­wendung und Programm­ge­staltung Einfluss zu nehmenWDR kann Vertrag über eine neue Talkshow mit Günther Jauch unterzeichnen

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat den Antrag eines Zuschauers abgelehnt, dem WDR durch eine einstweilige Anordnung vorläufig zu untersagen, einen Vertrag mit der Firma des TV-Moderators Günther Jauch über eine neue Talkshow zu unterzeichnen.

Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich ein früherer WDR-Redakteur als Rundfunk­ge­büh­ren­zahler gegen Vertrags­re­ge­lungen laut denen Günther Jauch ab 2011 für die ARD am Sonntagabend anstelle von Anne Will eine Talkrunde moderieren und seine Firma die neue Sendung produzieren soll. Der Redakteur argumentierte, dass der Vertrag über die neue Sendung zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer "Verschwendung von Rundfunk­ge­bühren" führe.

Verwal­tungs­gericht erklärt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für unzulässig

Das Verwal­tungs­gericht Köln lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, weil er unzulässig sei. Das Verwal­tungs­gericht hat in seinem Beschluss hervorgehoben, dass es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch des einzelnen Zuschauers gebe, im Gerichtswege auf die Mittel­ver­wendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland obliege die Prüfung der in Rede stehenden Mittel­ver­wendung den dazu berufenen Gremien der Rundfunk­an­stalten.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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