15.11.2024
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Urteil30.07.2008Verwaltungsgericht Köln6 K 4783/06
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Verwaltungsgericht Köln Urteil30.07.2008

Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats gegen die Einführung von Studien­bei­trägen erfolglosHeutige Mitglieder sind nicht klagebefugt

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats der Universität Köln gegen den Beschluss über die Einführung von Studien­bei­trägen vom 24. Mai 2006 abgewiesen.

Die Sitzung des Senats hatte damals unter ungewöhnlichen Umständen nicht im Hauptgebäude der Universität, sondern im Forschungs­zentrum Jülich stattgefunden. Das Gericht konnte die von den Klägern geltend gemachte Verletzung ihrer Rechte als Mitglieder des Senats schon aus verfah­rens­recht­lichen Gründen nicht feststellen, da die Kläger, die die Klage damals erhoben hatten, inzwischen aus dem Senat ausgeschieden sind. Die heute dem Senat angehörenden studentischen Mitglieder sind nicht klagebefugt, weil sie nicht in eigenen Rechten verletzt sind.

Die Frage, ob die Studienbeiträge zu Recht erhoben wurden, war in diesem Verfahren nicht zu entscheiden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 30.07.2008

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