21.11.2024
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Verwaltungsgericht Köln sonstiges01.09.2011

VG Köln: First Mail Düsseldorf GmbH muss Preisanpassung vorerst hinnehmenPortoerhöhung bei Tochter­un­ter­nehmen First Mail

Das Tochter­un­ter­nehmen First Mail Düsseldorf GmbH, die der Deutschen Post AG angehört, muss ihre Entgelte vorerst anpassen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Köln entschieden.

Im hiesigen Fall hat die Bundesnetzagentur aus Bonn unter anderem die Preise der First Mail für missbräuchlich erklärt und sie aufgefordert, ihre Entgelte anzupassen. Die First Mail Düsseldorf GmbH hat dagegen Eilantrag beim Verwal­tungs­gericht eingereicht, dieser wurde aber nunmehr mit hiesiger Entscheidung abgelehnt.

Preisanpassung wegen Konzern­ver­bun­denheit zur Deutschen Post AG zumutbar

Die von der First Mail vorgebrachten Bedenken greifen nach Auffassung des Gerichts nicht durch. Die Kammer könne die Richtigkeit der streitigen Regelung im Eilverfahren wegen der komplexen Sach- und Rechtsfrage nicht abschließend klären und behält dies dem Haupt­sa­che­ver­fahren vor. Sie geht aber davon aus, dass die First Mail und die Deutsche Post AG aufgrund ihrer Konzern­ver­bun­denheit wettbe­wer­bs­rechtlich als einheitliches Unternehmen anzusehen seien. Da die First Mail im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern ihre Verluste derzeit auf die DPAG abwälzen könne, sei es ihr zumutbar, zunächst den Ausgang des Haupt­sa­che­ver­fahrens abzuwarten.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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