21.11.2024
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Verwaltungsgericht Köln Urteil25.10.2011

Rammstein-Album „Liebe ist für alle da“ frei verkäuflichBundes­prüf­stelle unterlässt ordnungsgemäße, notwendige Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugend­ge­fährdung

Das Musikalbum „Liebe ist für alle da“ der Gruppe „Rammstein“ gehört nicht auf die Liste der jugend­ge­fähr­denden Medien. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln und gab der Klage der Rechteinhaberin Universal Music GmbH gegen die Indizierung durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­ge­fährdende Medien statt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bundes­prüf­stelle für jugend­ge­fährdende Medien im November 2009 das gesamte Album „Liebe ist für alle da“ der Gruppe „Rammstein“ indiziert, da sie ein Bild im Booklet und das Lied „Ich tu dir weh“ für jugend­ge­fährdend hielt.

Grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit der Band bei Entscheidung der Bundes­prüf­stelle nicht hinreichend berücksichtigt

Das Verwal­tungs­gericht Köln folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte damit im Wesentlichen ihre am 31. Mai 2010 ergangene Eilentscheidung, die den Vertrieb des Albums bereits vorläufig ermöglichte (Az. 22 L 1899/09). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, die Bundes­prüf­stelle habe die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit der Gruppe „Rammstein“ in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt. Die notwendige Abwägung der Kunstfreiheit auf der einen Seite mit der Jugend­ge­fährdung auf der anderen Seite sei daher nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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