18.10.2024
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Dokument-Nr. 4725

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss17.08.2007

Stadt hat bei Benennung von Straßen weiten Ermes­sens­spielraumBezirks­ver­tretung Köln-Lindenthal darf "Carl-Diem-Weg" (an der Deutschen Sporthochschule) umbenennen

Der Beschluss der Bezirks­ver­tretung Köln-Lindenthal, den "Carl-Diem-Weg" in "Am Sportpark Müngersdorf" umzubenennen, verletzt keine Rechte der an dieser Straße gelegenen Deutschen Sporthochschule Köln. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln. Einen Eilantrag der Sporthochschule, mit dem diese die Umbenennung vorläufig verhindern wollte, lehnte das Gericht ab.

Ende September 2006 hatte die Bezirks­ver­tretung Lindenthal die Umbenennung beschlossen, da die Person Carl Diems wegen ihrer Rolle in der Zeit des Natio­nal­so­zi­a­lismus historisch umstritten sei. Mit ihrem Eilantrag gegen diesen Beschluss machte die Sporthochschule geltend, die Entscheidung der Bezirks­ver­tretung werde der Person Carl Diems nicht gerecht.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Bei der Benennung von Straßen habe die Stadt einen weiten Ermes­sens­spielraum, der hier nicht überschritten sei, entschieden die Richter. Niemand habe einen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Straßenname erhalten bleibe. Die Entscheidung der Bezirks­ver­tretung sei auch nicht willkürlich, sondern beruhe auf einer rechtlich vertretbaren Einschätzung.

Dass der Sporthochschule Kosten etwa für die Umstellung von Briefbögen usw. entstünden, müsse diese hinnehmen. Schließlich sei auch die Bezirks­ver­tretung und nicht der Rat für die Entscheidung zuständig, weil es sich bei dem "Carl-Diem-Weg" nicht um eine Straße von überörtlicher Verkehrs­be­deutung handele.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 21.08.2005

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