18.01.2025
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Verwaltungsgericht Köln Beschluss09.12.2010

VG Köln: Deutsche Bahn muss Wettbewerb auf dem Sylter Hindenburgdamm zulassenAutover­la­de­sta­tionen in Niebüll und Westerland dürfen als Service­ein­rich­tungen auch von Mitbewerbern benutzt werden

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat eine Verfügung der Bundes­netz­agentur für Elektrizität, Gas, Telekom­mu­ni­kation, Post und Eisenbahnen vorläufig bestätigt, die es den Wettbewerbern der DB-Autozug GmbH ermöglichen soll, die Verla­de­sta­tionen in Niebüll und in Westerland ebenfalls zu nutzen und damit ebenso den Hindenburgdamm mit Autozügen zu befahren.

Der zugrunde liegende Fall beschäftigt sich mit dem elf Kilometer lange Hindenburgdamm, der die nordfriesische Insel Sylt mit dem Festland von Schleswig-Holstein verbindet. Er dient ausschließlich dem Eisen­bahn­verkehr. In Niebüll und in Westerland sind spezielle Autover­la­de­sta­tionen eingerichtet, die einen Transport von Personen und Kraftfahrzeugen von und nach Sylt ermöglichen. Auf diese Weise werden pro Jahr mehrere hunderttausend Fahrzeuge mit dem Zug über den Hindenburgdamm transportiert. Die Verla­de­sta­tionen werden derzeit allein von der DB-Autozug GmbH betrieben, die eine Tochter der Deutschen Bahn AG ist.

DB-Autozug GmbH soll Nutzungs­be­din­gungen für Verla­de­sta­tionen aufstellen

Im Oktober 2010 hatte die Bundesnetzagentur, die auch die Aufsicht über den Wettbewerb im Bereich der Eisen­bah­nin­fra­s­truktur hat, der DB-Autozug GmbH aufgegeben, Nutzungs­be­din­gungen für die von ihr betriebenen Verla­de­sta­tionen aufzustellen. Diese Nutzungs­be­din­gungen ermöglichen den Wettbewerbern der DB-Autozug GmbH, die Verla­de­sta­tionen ebenfalls zu nutzen und damit den Hindenburgdamm ebenfalls mit Autozügen zu befahren.

DB-Autozug GmbH will Wettbewerb bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung unterbinden

Die DB-Autozug GmbH hatte gegen diese Entscheidung Widerspruch bei der Bundes­netz­agentur erhoben und wollte mit dem Eilverfahren beim Verwal­tungs­gericht erreichen, dass sie bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung auf den Verla­de­sta­tionen keinen Wettbewerb zulassen muss.

Gericht sieht keinen Grund der gegen sofortige Umsetzung der Verfügung spricht

Diesen Eilantrag lehnte das Verwal­tungs­gericht Köln jedoch ab. Die Autover­la­de­sta­tionen in Niebüll und Westerland seien Service­ein­rich­tungen, die auch von Mitbewerbern benutzt werden könnten, entschieden jetzt die Richter. Das Gericht hielt die Verfügung für rechtmäßig und sah keine besonderen Interessen der DB Autozug GmbH, die ausnahmsweise dazu hätten führen können, der Verfügung nicht sofort Folge leisten zu müssen.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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