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Verwaltungsgericht Köln Beschluss02.06.2022

Naturschutz: Gericht untersagt Konzerte auf der Insel Grafenwerth zu PfingstenKurzfristigkeit der Entscheidung beruht auf Verhalten der Verfahrens­beteiligten

Drei Konzerte am Pfingst­wo­chenende auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef dürfen nicht stattfinden. Mit einer Zwischen­entscheidung hat das Verwal­tungs­gericht Köln angeordnet, dass sämtliche Vorbereitungs­handlungen für die Konzerte einzustellen sind. Es hat in der Zwischen­entscheidung mitgeteilt, den endgültigen Beschluss den Beteiligten noch heute zuzustellen.

Der BUND hatte bei dem Gericht gestern am späten Nachmittag einen Eilantrag gestellt, um die Veranstaltungen

- Klassik auf der Insel - Kölner Kammerorchester, Solist Colin Pütz, 4. Juni 2022,

- Andreas Vollenweider & Friends in Concert, 5. Juni 2022,

- Patti Smith And Her Band, 6. Juni 2022,

zum Schutze der Umwelt zu verhindern. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschafts­schutz­gebiet. Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort verboten.

Zur Begründung der Zwischen­ent­scheidung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, es sei möglich, dass schon durch den weiteren Aufbau der Einrichtungen Schutzgüter der Landschafts­schutz­ge­biets­ver­ordnung oder anderer natur­schutz­recht­licher Regelungen irreversibel verletzt würden. Der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts erst kurz vor dem ersten Konzert sei allein auf das Verhalten des Rhein-Sieg-Kreises (RSK), des Veranstalters und der Stadt Bad Honnef zurückzuführen. Der RSK habe erst am vergangenen Montag (30. Mai 2022) die Erlaubnis für die Durchführung der Konzerte erteilt. Gegen diese Erlaubnis richtet sich der Eilantrag des BUND.

Bis vor einer Woche seien der RSK und die Stadt Bad Honnef davon ausgegangen, die Konzerte könnten ohne eine solche Erlaubnis stattfinden. Diese Einschätzung sei jedoch offensichtlich rechtswidrig gewesen und stehe auch nicht im Einklang mit der Verwal­tung­s­praxis der vergangenen Jahre. Der Veranstalter habe diese Situation befördert, indem er die notwendige Erlaubnis erst am 25. Mai 2022 beantragt habe. Dass er eine solche Erlaubnis brauchte, war ihm von einem Konzert im Jahr 2019, aufgrund eines Gesprächs mit Mitarbeitern des RSK und aufgrund mehrerer Aufforderungen der Stadt Bad Honnef seit Langem bekannt. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberver­wal­tungs­gericht in Münster entscheiden würde.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

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