11.08.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
11.08.2025 
Sie sehen den Anfang eines Landschaftschutzgebietes.

Dokument-Nr. 35290

Sie sehen den Anfang eines Landschaftschutzgebietes.
Drucken
Beschluss04.08.2025Verwaltungsgericht Köln14 L 175/25
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss04.08.2025

Ein geschützter Baum darf wegen des gleichrangigen Schutzes von Baudenkmälern und Landschafts- und Naturdenkmälern nicht allein wegen eines bloßen Risikos für ein Baudenkmal gefällt werdenStadt Köln darf Platane am Bahnhof Belvedere nicht fällen - Streit um den Baum dauert seit über 10 Jahren an

Die Stadt Köln darf eine Platane am Bahnhof Belvedere in Müngersdorf vorerst nicht fällen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Köln entschieden und damit dem BUND im Eilverfahren Recht gegeben.

Auf einem Grundstück in Köln-Müngersdorf befinden sich der seit 1980 denkmal­ge­schützte, ehemalige Bahnhof Belvedere und sieben Platanen, deren Fällung von dem Landschaftsplan der Stadt Köln grundsätzlich verboten ist. Von diesem Verbot hatte die Stadt Köln eine Befreiung nach § 67 Bundes­na­tur­schutz­gesetz erteilt. Sie ging davon aus, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Fällung der "Platane 1" bestehe, da von dieser eine Gefahr für das Bahnhofsgebäude durch herabfallendes Holz und Unterwurzelung ausgehe.

Hiergegen hat der Landesverband NRW des BUND e.V. als anerkannte Umwelt- und Natur­schutz­ver­ei­nigung geklagt und einen Eilantrag gestellt.

Das Gericht hat dem Eilantrag mit Beschluss vom 4. August 2025 stattgegeben. Dies bedeutet, dass die Platane vorerst nicht gefällt werden darf. Die Befreiung von dem Verbot der Fällung nach dem Landschaftsplan der Stadt Köln ist voraussichtlich rechtswidrig, da kein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt. Zwar besteht ein öffentliches Interesse an dem Erhalt des ehemaligen Bahnhofs­ge­bäudes von 1839 als Denkmal von nationaler Bedeutung. Jedoch überwiegt dieses nicht das natur­schutz­rechtliche Interesse am Erhalt der Platane. Unter anderem im Hinblick auf den gleichrangigen Schutz von Baudenkmälern sowie Landschafts- und Naturdenkmälern in der Landes­ver­fassung NRW ist ein bloßes Risiko einer künftigen Schädigung des Baudenkmals allein aufgrund der Nähe der Platane als Teil eines Naturdenkmals dabei nicht ausreichend. Es ist nach Auffassung der Kammer trotz zahlreicher vorliegender Fachgutachten zudem nicht belegt, dass die "Platane 1" für das Gebäude Haus Belvedere die angenommene Gefahr darstellt und deswegen deren Fällung gerechtfertigt wäre. Der Gefahr herabfallender Äste könne nach einem Gutachten etwa durch ein intensives Monitoring und eine gründliche Baumpflege begegnet werden. Eine Fällung der Platane 1 wäre schließlich auch bei einer Neupflanzung irreversibel und könnte auch Schäden an der Nachbarplatane Nr. 2 hervorrufen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberver­wal­tungs­gericht NRW in Münster entscheiden würde.

Der Streit um den Baum begann bereits 2014 als sich der Förderkreis Belvedere gebildet hatte und in der Folge das Liegen­schaftsamt einen Fällantrag für die unterwurzelnde Platane gestellt hatte.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35290

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI