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Dokument-Nr. 35056

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EntscheidungVerwaltungsgericht Köln13 L 1109/25
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Verwaltungsgericht Köln Entscheidung

Bundesamt für Verfas­sungs­schutz erklärt „Still­hal­te­zusage“ im AfD-EilverfahrenVerfas­sungs­schutz setzt AfD-Einstufung vorerst aus

Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert recht­s­ex­tre­mis­tische Bestrebung“ hat das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz eine sog. „Still­hal­te­zusage“ abgegeben.

Die AfD hatte am Montag, 5. Mai 2025 einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz (BfV), gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und eine solche Einstufung öffentlich bekanntzugeben.

Das BfV hat im gerichtlichen Verfahren am 8. Mai 2025 – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – erklärt, die Einstufung der AfD als „gesichert recht­s­ex­tre­mis­tische Bestrebung“ vorläufig bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag auszusetzen, die AfD bis dahin nicht öffentlich als „gesichert recht­s­ex­tre­mis­tische Bestrebung“ zu bezeichnen und eine die Einstufung betreffende Presse­mit­teilung vom 2. Mai 2025 von seiner Webseite zu entfernen.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

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