21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 31522

Drucken
Beschluss10.03.2022Verwaltungsgericht Köln13 L 105/21; 13 L 104/21
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss10.03.2022

Verwal­tungs­gericht Köln lehnt Eilantrag gegen Einstufung als Verdachtsfall abGericht entscheidet über Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz - Hängebeschluss hat sich damit erledigt

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat im Nachgang zu seinen verkündeten Urteilen in Sachen Alternative für Deutschland (AfD) gegen das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz (BfV) mit Beschlüssen über zwei noch anhängige Eilanträge der Partei entschieden.

In der Sache folgen die Beschlüsse den in den Klageverfahren ergangenen Urteilen: Den gegen die Einstufung als Verdachtsfall gerichteten Eilantrag lehnte das Gericht ab. Die in diesem Eilverfahren am 05.03.2021 erlassene Zwischen­re­gelung (sog. Hängebeschluss), mit der das Gericht dem BfV vorerst die Einstufung der AfD als Verdachtsfall untersagt hatte, hat sich damit erledigt. Dem gegen die Mitteilung des BfV gerichteten Eilantrag, der Flügel habe etwa 7.000 Mitglieder, gab das Gericht statt.

AfD erhob zwei Klagen und stellte Eilanträge

Die AfD hatte Anfang vergangenen Jahres zwei Klagen erhoben und zugleich Eilanträge gestellt. Damit wollte sie zum einen eine Einstufung als Verdachtsfall durch das BfV verhindern (Klageverfahren 13 K 326/21, Eilverfahren 13 L 105/21). Zum anderen wandte sie sich gegen die öffentliche Mitteilung des BfV, der so genannte Flügel habe etwa 7.000 Mitglieder (Klageverfahren 13 K 325/21, Eilverfahren 13 L 104/21).

Im erstgenannten Verfahren hatte das Gericht dem BfV mit einem Hängebeschluss vom 05.03.2021 vorläufig untersagt, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag die AfD als Verdachtsfall einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall erneut bekanntzugeben. Das Gericht beabsichtigte ursprünglich, über die Eilanträge im Juli 2021 zu entscheiden. Diese Planung ließ sich maßgeblich aufgrund der späten Übersendung von Akten durch das BfV jedoch nicht halten.

Vor diesem Hintergrund hat das Gericht am vergangenen Dienstag (08.03.2022) zunächst über die Klagen mündlich verhandelt und im Anschluss Urteile verkündet. Nach diesen darf das BfV die AfD als Verdachtsfall einstufen. Die beanstandete Mitteilung der Mitgliederzahl des Flügels ist hingegen unzulässig.

Nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters der zuständigen Kammer bei der Urteils­ver­kündung wollte das Gericht über die beiden Eilanträge voraussichtlich im Zuge der Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden, die derzeit noch nicht vorliegen. Gestern um 22.30 Uhr ist beim Gericht jedoch ein Antrag auf Abänderung des Hänge­be­schlusses vom 05.03.2021 eingegangen. Aufgrund dessen hat das Gericht nunmehr bereits jetzt über die Eilanträge entschieden. Die Beschlüsse sind bislang nicht begründet. Die Begründung wird zeitnah erfolgen.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31522

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI