15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Urteil12.04.2013

Mit 30 bis 60 km/h über die Autobahn: Altersbedingte Leistungs­min­derung kann Zweifel an Eignung und Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründenFehlende Fahrereignung oder Fahrbefähigung begründet Entzug der Fahrerlaubnis

Kommt es aufgrund des forts­chrei­tenden Alters eines Autofahrers zu einer Minderung der Leistungs­fä­higkeit, so kann dies Zweifel an der Eignung oder Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 4 FeV). Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2011 wurde ein etwa 88 Jahre alter Autofahrer auf der Autobahn von der Polizei angehalten. Hintergrund dessen war, dass der Autofahrer die Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 60 km/h befuhr und dabei Mühe hatte, die Fahrspur einzuhalten. Er gab zudem selbst an, dass er mit der Technik des Wagens überfordert sei. Die Fahrer­laub­nis­behörde ordnete daraufhin eine 45-minütige Fahrprobe unter Begleitung eines Fahrlehrers an. Aufgrund einiger dabei begangener teilweise grober Verkehrs­verstöße wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen erhob der Autofahrer Klage.

Überprüfung der Fahreignung und -befähigung durch Fahrprobe zulässig

Das Verwal­tungs­gericht Köln führte zunächst aus, dass eine Fahrerlaubnis dann zu entziehen ist, wenn sich der Betroffene als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweist (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 4 FeV). Zur Überprüfung der Fahreignung und -befähigung sei eine Fahrprobe ein geeignetes Mittel und stelle zudem den geringsten Eingriff in das Persön­lich­keitsrecht des Betroffenen dar.

Vorliegen einer mangelnde Fahreignung und -befähigung

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts habe der 88-jährige Autofahrer nicht mehr über die Eignung und Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verfügt, so dass die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtens war. Sowohl das Fehlverhalten auf der Autobahn als auch die Vorkommnisse während der Fahrprobe haben eine Leistungs­min­derung belegt.

Besondere Gefährlichkeit durch fehlende Kritik- und Einsichts­fä­higkeit

Darüber hinaus habe die mündliche Verhandlung gezeigt, so das Verwal­tungs­gericht weiter, dass der Autofahrer in erheblichem Maße weder kritik- noch einsichtsfähig war. Der Autofahrer habe nicht einsehen können, dass aufgrund des zunehmenden Alters und der ständig wachsenden Anforderungen die eigene Reaktions- und Leistungsfähigkeit auch nach vielen Jahren unfall- und beanstan­dungs­freies Fahren erheblich abnehmen kann. Dies habe zu einer gefährlichen Kombination von Leistungs­schwächen und fehlerhaften Einschätzungen über das eigene Leistungs­vermögen geführt.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18113

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI