18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Urteil30.11.2007

Kein Anspruch der DB-Netz AG auf Frequenzen im 900 MhZ-BereichNutzung der Frequenzen für öffentlichen Mobilfunk ist rechtmäßig

Die DB Netz AG hat keinen Anspruch auf die den beiden Mobil­fun­knetz­be­treibern E-Plus und O 2 im Wege der Frequenz­ver­la­gerung zugeteilten Frequenzen im 900 MHz Bereich (sog. E-GSM-Bänder). Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln. Eine Klage der DB Netz AG gegen die Frequenz­ver­la­gerung wies das Gericht damit ab.

Die DB Netz AG hatte geltend gemacht, die Frequenzen zusätzlich für ihren Eisenbahn-Betriebsfunk zu benötigen; die von der Bundes­netz­agentur im sog. Frequenz­nut­zungsplan vorgesehene Nutzung für den digitalen zellularen Mobilfunk sei daher rechtswidrig. Vor dem Verwal­tungs­gericht blieb die Bahn damit ohne Erfolg. Die vorgesehene Nutzung der Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk sei rechtmäßig, entschied das Gericht. Die Bundes­netz­agentur habe zu Recht der europäischen Harmonisierung der Frequenz­be­reiche und der ungleichen Frequen­zausstat­tungen der E-Netzbetreiber im Vergleich zu ihren Konkurrenten Rechnung getragen. Da der Frequenz­nut­zungsplan nicht zu beanstanden sei, habe die DB Netz AG von vornherein keinen Anspruch auf die Zuteilung der Frequenzen.

Die Mobil­fun­knetz­be­treiber E-Plus und O 2 müssen allerdings für eine Übergangszeit bis Ende 2009 die mit der Frequenz­ver­la­gerung verbundene Auflage hinnehmen, der DB Netz AG bei einem nachgewiesenen Bedarf die zugeteilten Frequenzen zum Teil - für bestimmte Trassen, Rangierbereiche und Schienenknoten - zu überlassen. Die Klagen der beiden Mobil­fun­k­un­ter­nehmen gegen diese Auflage wies das Verwal­tungs­gericht Köln ebenfalls ab. Die befristete Überlas­sungs­pflicht sei rechtmäßig, da die Frequenzen für den Eisenbahn-Betriebsfunk noch nicht auf europäischer Ebene harmonisiert seien und der Betriebsfunk der Wahrung der öffentlichen Sicher­heits­in­teressen diene, entschied das Gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 21.12.2007

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5358

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI