22.11.2024
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Verwaltungsgericht Köln Urteil30.11.2007

Kein Anspruch der DB-Netz AG auf Frequenzen im 900 MhZ-BereichNutzung der Frequenzen für öffentlichen Mobilfunk ist rechtmäßig

Die DB Netz AG hat keinen Anspruch auf die den beiden Mobil­fun­knetz­be­treibern E-Plus und O 2 im Wege der Frequenz­ver­la­gerung zugeteilten Frequenzen im 900 MHz Bereich (sog. E-GSM-Bänder). Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln. Eine Klage der DB Netz AG gegen die Frequenz­ver­la­gerung wies das Gericht damit ab.

Die DB Netz AG hatte geltend gemacht, die Frequenzen zusätzlich für ihren Eisenbahn-Betriebsfunk zu benötigen; die von der Bundes­netz­agentur im sog. Frequenz­nut­zungsplan vorgesehene Nutzung für den digitalen zellularen Mobilfunk sei daher rechtswidrig. Vor dem Verwal­tungs­gericht blieb die Bahn damit ohne Erfolg. Die vorgesehene Nutzung der Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk sei rechtmäßig, entschied das Gericht. Die Bundes­netz­agentur habe zu Recht der europäischen Harmonisierung der Frequenz­be­reiche und der ungleichen Frequen­zausstat­tungen der E-Netzbetreiber im Vergleich zu ihren Konkurrenten Rechnung getragen. Da der Frequenz­nut­zungsplan nicht zu beanstanden sei, habe die DB Netz AG von vornherein keinen Anspruch auf die Zuteilung der Frequenzen.

Die Mobil­fun­knetz­be­treiber E-Plus und O 2 müssen allerdings für eine Übergangszeit bis Ende 2009 die mit der Frequenz­ver­la­gerung verbundene Auflage hinnehmen, der DB Netz AG bei einem nachgewiesenen Bedarf die zugeteilten Frequenzen zum Teil - für bestimmte Trassen, Rangierbereiche und Schienenknoten - zu überlassen. Die Klagen der beiden Mobil­fun­k­un­ter­nehmen gegen diese Auflage wies das Verwal­tungs­gericht Köln ebenfalls ab. Die befristete Überlas­sungs­pflicht sei rechtmäßig, da die Frequenzen für den Eisenbahn-Betriebsfunk noch nicht auf europäischer Ebene harmonisiert seien und der Betriebsfunk der Wahrung der öffentlichen Sicher­heits­in­teressen diene, entschied das Gericht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 21.12.2007

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