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Verwaltungsgericht Köln Urteil26.09.2012

Opfer von Sexual­straftaten während Schulzeit: Klage ehemaliger Schüler des Aloisiuskollegs ohne ErfolgBezirks­re­gierung entzieht die Genehmigung zum Betrieb der privaten Ersatzschule nicht

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat die Klage mehrerer ehemaliger Schüler des Aloisiuskollegs in Bonn gegen die Bezirks­re­gierung Köln als zuständige Schul­auf­sichts­behörde abgewiesen. Mit der Klage sollte die Bezirks­re­gierung dazu verpflichtet werden, dem Schulträger des Aloisiuskollegs, der Aloisiuskolleg gGmbH, die Genehmigung zum Betrieb der privaten Ersatzschule zu entziehen.

In dem vorzuliegenden Fall hatten zwei der Kläger im August 2011 bei der Bezirksregierung Köln die Entziehung der schul­recht­lichen Genehmigung beantragt; die übrigen Kläger traten dem Klageverfahren später bei. Zur Begründung machten sie geltend, dass sie während ihrer Schulzeit Opfer von Sexual­straftaten geworden sind. Der Schulträger sei trotz eines Wechsels in der Geschäfts­führung schulrechtlich unzuverlässig. Die Bezirks­re­gierung lehnte den Antrag im Januar 2012 ab, da die Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zungen nach heutigem Stand gegeben seien; zudem sei fraglich, ob die Kläger als ehemalige Schüler in einem schul­recht­lichen Geneh­mi­gungs­ver­fahren eigene Rechte geltend machen könnten.

Ehemalige Schüler können gegenüber Schul­auf­sichts­behörde keine Rechtsansprüche geltend machen

Mit ihrer im Februar 2012 erhobenen Klage, mit der die Kläger ihr Anliegen weiter­ver­folgten, blieben sie beim Verwal­tungs­gericht Köln ohne Erfolg. Denn die schulrechtliche Genehmigung betreffe allein das Rechts­ver­hältnis zwischen der Bezirks­re­gierung als staatliche Schulaufsicht und der Aloisiuskolleg gGmbH als Schulträger. Aus diesem Rechts­ver­hältnis könnten ehemalige Schüler gegenüber der Schul­auf­sichts­behörde insoweit keine eigenen Rechtsansprüche herleiten. Die Kläger seien daher nicht klagebefugt, entschied das Gericht.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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