Dokument-Nr. 14239
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Köln Urteil26.09.2012
Opfer von Sexualstraftaten während Schulzeit: Klage ehemaliger Schüler des Aloisiuskollegs ohne ErfolgBezirksregierung entzieht die Genehmigung zum Betrieb der privaten Ersatzschule nicht
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage mehrerer ehemaliger Schüler des Aloisiuskollegs in Bonn gegen die Bezirksregierung Köln als zuständige Schulaufsichtsbehörde abgewiesen. Mit der Klage sollte die Bezirksregierung dazu verpflichtet werden, dem Schulträger des Aloisiuskollegs, der Aloisiuskolleg gGmbH, die Genehmigung zum Betrieb der privaten Ersatzschule zu entziehen.
In dem vorzuliegenden Fall hatten zwei der Kläger im August 2011 bei der Bezirksregierung Köln die Entziehung der schulrechtlichen Genehmigung beantragt; die übrigen Kläger traten dem Klageverfahren später bei. Zur Begründung machten sie geltend, dass sie während ihrer Schulzeit Opfer von Sexualstraftaten geworden sind. Der Schulträger sei trotz eines Wechsels in der Geschäftsführung schulrechtlich unzuverlässig. Die Bezirksregierung lehnte den Antrag im Januar 2012 ab, da die Genehmigungsvoraussetzungen nach heutigem Stand gegeben seien; zudem sei fraglich, ob die Kläger als ehemalige Schüler in einem schulrechtlichen Genehmigungsverfahren eigene Rechte geltend machen könnten.
Ehemalige Schüler können gegenüber Schulaufsichtsbehörde keine Rechtsansprüche geltend machen
Mit ihrer im Februar 2012 erhobenen Klage, mit der die Kläger ihr Anliegen weiterverfolgten, blieben sie beim Verwaltungsgericht Köln ohne Erfolg. Denn die schulrechtliche Genehmigung betreffe allein das Rechtsverhältnis zwischen der Bezirksregierung als staatliche Schulaufsicht und der Aloisiuskolleg gGmbH als Schulträger. Aus diesem Rechtsverhältnis könnten ehemalige Schüler gegenüber der Schulaufsichtsbehörde insoweit keine eigenen Rechtsansprüche herleiten. Die Kläger seien daher nicht klagebefugt, entschied das Gericht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14239
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.