18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen den Anfang eines Landschaftschutzgebietes.

Dokument-Nr. 3993

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil06.03.2007

Eiche darf ohne Genehmigung zurück­ge­schnitten werdenKeine Beein­träch­tigung des Landschafts­bildes

Ein einzelnes, mit Bäumen und Sträuchern bepflanztes Grundstück begründet noch kein schützenswertes Landschaftsbild im Sinne des Landes­na­tur­schutz­ge­setzes. Ein darauf befindlicher Baum darf deshalb geneh­mi­gungsfrei zurück­ge­schnitten werden. Das entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

In einem zivil­recht­lichen Nachbar­schaftsstreit hatte das Amtsgericht Neuwied eine Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin verurteilt, die auf das Nachba­r­grundstück überhängenden Äste einer Eiche zu beseitigen. Die Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin beantragte daraufhin bei der zuständigen Kreisverwaltung die natur­schutz­rechtliche Erlaubnis zum Rückschnitt des Baumes. Diese Erlaubnis wurde ihr mit der Begründung versagt, der Rückschnitt führe zu einer erheblichen Beein­träch­tigung des Landschafts­bildes. Sowohl vom Gesamtanwesen als auch von der Eiche selbst ginge ein hoher ästhetischer Reiz aus. Das gelte umso mehr, als das Grundstück als einziges im gesamten Straßenverlauf einen umfangreichen Baumbestand aufzuweisen habe. Die Nachbarn waren mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und erhoben Klage vor dem Verwal­tungs­gericht.

Die Klage hatte Erfolg. Der Rückschnitt der Eiche, so die Richter, bedürfe keiner Genehmigung. Nach dem Landes­na­tur­schutz­gesetz seien erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild zwar geneh­mi­gungs­be­dürftig. Ein Landschaftsbild setze aber begrifflich eine Umgebung voraus, die überwiegend durch natürliche Elemente geprägt sei. Dafür genüge der dichte Baumbestand auf einem einzelnen Grundstück in einer ansonsten von Wohnbebauung gekenn­zeichneten Umgebung nicht. Andernfalls würde die Geneh­mi­gungs­be­dürf­tigkeit auf einen vom Gesetz nicht gewollten Schutz des Ortsbildes hinauslaufen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/07 des VG Koblenz vom 16.03.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3993

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI