18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil11.10.2010

Maklerbetrieb kann bei Steuerschulden geschlossen werdenGewer­be­treibende müssen Rücksicht auf Vermögen Dritter nehmen

Wer als Makler erhebliche Steuerschulden hat, muss damit rechnen, dass der Betrieb von der Behörde geschlossen wird. Daher wies das Verwal­tungs­gericht Koblenz die Klage eines Maklers gegen die behördliche Schließung seines Betriebes ab.

Im vorliegenden Rechtsstreit erhielt der Kläger im Jahr 2000 eine Maklererlaubnis für Darle­hens­verträge und den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapita­l­an­la­ge­ge­sell­schaft. In der Folgezeit häuften sich Steuer­rück­stände und nicht bezahlte Säumnis­zu­schläge. Das Finanzamt regte schließlich ein Einschreiten der Gewerbeaufsicht gegen den Kläger an, als die Schulden insgesamt mehr als 83.000,- € betrugen.

Makler gewer­be­rechtlich unzuverlässig

Daraufhin widerrief die Gewerbeaufsicht die Maklererlaubnis des Klägers, verfügte die Schließung des Betriebs und die Einstellung der Gewer­be­tä­tigkeit, drohte ihm ein Zwangsgeld an und setzte eine Gebühr fest. Er sei gewer­be­rechtlich unzuverlässig. Dagegen legte der Kläger erfolglos Widerspruch ein, anschließend hat er Klage zum Verwal­tungs­gericht erhoben. Er macht im Wesentlichen geltend, im Jahr 2005 einen Schlaganfall erlitten zu haben, der seine Arbeit­s­tä­tigkeit beeinträchtigt habe. Zudem leiste er monatliche Zahlungen auf die Schulden.

Makler schon vor Schlaganfall erheblich verschuldet

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Der Kläger sei im gewer­be­recht­lichen Sinne unzuverlässig. Nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens biete er nicht die Gewähr dafür, sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß zu betreiben. Dazu gehöre nämlich auch die Erfüllung steuerlicher Zahlungs­pflichten. Diese sei im Fall des Klägers angesichts seiner erheblichen Steuerschulden nicht gewährleistet. Eine Tilgung der Schulden in absehbarer Zeit sei nicht zu erwarten. Der Schlaganfall des Klägers rechtfertige keine ihm günstigere Beurteilung. Zum einen habe er sich bereits vor dem Schlaganfall steuerlich erheblich verschuldet, zum anderen hätte er ohne ein überzeugendes Sanie­rungs­konzept eigenständig die Konsequenz ziehen müssen, das Gewerbe einzustellen. Gewer­be­rechtliche Unzuverlässigkeit setze nämlich nicht ein Verschulden oder charakterliche Mängel voraus. Zuverlässigkeit bedeute vielmehr auch, dass der Gewer­be­treibende das Gewerbe mit Rücksicht auf das Vermögen Dritter aufgibt. sobald bei ihm eine nachhaltige wirtschaftliche Leistungs­un­fä­higkeit - aus welchen Gründen auch immer - eintritt.

Quelle: Verwaltungsgericht/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10449

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI