14.11.2024
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Dokument-Nr. 7408

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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil20.01.2009

Landwirt braucht Erlaubnis zum Transport eigener TiereBefähi­gungs­nachweis zum Tiertransport erforderlich

Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 km im Straßenverkehr nur dann durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Der Kläger bewirtschaftet als Landwirt­schafts­meister einen eigenen Betrieb im Westerwald. Da er bisweilen seine Tiere über längere Strecken transportiert, beantragte er die hierfür nach EU-Recht erforderliche Genehmigung. Deren Erteilung lehnte der Westerwaldkreis ab, da der Landwirt weder an einer entsprechenden Ausbildung teilgenommen noch die sich daran anschließende Prüfung abgelegt habe. Hiergegen klagte der Landwirt. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Zum Schutz von Tieren ist ein Befähi­gungs­nachweis erforderlich

Die Versagung der Genehmigung, so die Richter, sei nicht zu beanstanden. Auch ein Landwirt, der seine eigenen Tiere transportiere, brauche einen Befähi­gungs­nachweis zum Tiertransport. Die im Jahr 1974 abgeschlossene Ausbildung des Klägers als Landwirt­schafts­meister ersetze diesen Nachweis nicht. Sie könne schon aus zeitlicher Sicht nicht die nach den europa­recht­lichen Vorschriften geforderten technischen und administrativen Aspekte zum Schutz von Tieren bei deren Transport umfasst haben. Dies sei nach der EG-Verordnung aber zwingende Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Trans­port­ge­neh­migung.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/09 des VG Koblenz vom 09.02.2009

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